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Der Krankheits-Schutzbrief ist die Dread Disease Versicherung der Zurich. Die schwere Krankheiten Versicherung versichert neben schweren Erkrankungen auch wichtige geistige und körperliche Fähigkeiten. Im Falle einer schweren Erkrankung leistet die Zurich eine Einmalzahlung in vereinbarter Höhe. Das Geld steht zur freien Verfügung und kann zum Beispiel für teurere Behandlungsmethoden, besondere Medikamente oder häusliche Umbaumaßnahmen verwendet werden.
Für wen eignet sich der Zurich Krankheits-Schutzbrief?
Der Zurich Krankheits-Schutzbrief eignet sich für jeden, der sich für den Fall einer schweren Erkrankung oder eines schlimmen Unfalls zumindest finanziell absichern möchte. Die notwendigen Behandlungen übernimmt in der Regel die Krankenversicherung, nicht jedoch die begleitenden finanziellen Schäden wie Verdienstausfall oder den barrierefreien Umbau der eigenen Wohnung.
Die Dread Disease Versicherung der Zurich ist auch für Familien gut geeignet. Kinder des Versicherungsnehmers sind vom 30. Lebenstag bis zum 18. Geburtstag kostenfrei mitversichert. Zudem erhalten die Angehörigen eine bestimmte Summe ausgezahlt, sollte der Versicherungsnehmer versterben.
Zurich Krankheits-Schutzbrief: Allgemeine Leistungen
Im Falle einer schweren Erkrankung wird eine festgelegte Summe als Einmalzahlung ausgezahlt. Je nach schwerer Erkrankung wird entweder die volle Summe oder eine Teilleistung erbracht. Im Todesfall wird im Basistarif im Todesfall eine Summe von 5.000 Euro an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
In der Tarifvariante Erweiterter Krankheits-Schutzbrief wird eine vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt. Zudem wird die Todesfallsumme als vorgezogene Leistung ausgezahlt, wenn die Lebenserwartung des Versicherungsnehmers aufgrund seiner schweren Erkrankung unter 12 Monaten liegt.
Kinder sind vom 30. Lebenstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kostenfrei mitversichert. Dies betrifft nicht nur das eigene Kind, sondern auch mit im Haushalt lebende Stiefkinder. Sollte das Kind an seinem 18. Geburtstag in einer Ausbildung befinden (Schule, Hochschule, Berufsausbildung), endet der Mitversichertenschutz mit Ende der Ausbildung bzw. am 20. Geburtstag.
Der Versicherungsschutz der Dread Disease Versicherung der Zurich ist flexibel und individuell anpassbar. So kann man zum Beispiel zwischen drei Absicherungsvarianten wählen. Variante „Einzelleben“ versichert eine Person, während „Verbundene Leben“ zwei Personen mit einer Versicherungssumme versichert.
Das bedeutet, dass die volle Summe nur einmal ausgezahlt wird, unabhängig davon, welche der versicherten Personen erkrankt. Teilleistungen hingegen werden für beide versicherte Personen erbracht, bis die Gesamtsumme der Teilleistung die vereinbarte Versicherungssumme erreicht hat. Die Absicherungsvariante „DUAL“ versichert zwei Personen mit zwei Versicherungssummen. Hierbei handelt es sich praktisch um zwei Verträge, für die auch individuelle Versicherungssummen festgelegt werden können.
Anhang A: Anspruch auf vollständige Versicherungsleistung
Anhang A der Versicherungsbedingungen enthält eine Liste von schweren Erkrankungen, Operationen und medizinisch notwendiger Maßnahmen, bei denen die Einmalzahlung in voller Höhe geleistet wird.
Er enthält außerdem die genauen Definitionen der Kriterien, die zur Anerkennung der Erkrankung erfüllt sein müssen sowie Ausschlüsse vom Versicherungsschutz. So sind zum Beispiel Tumorerkrankungen, die keine Metastasen gebildet haben und nicht das Lymphsystem befallen von dem Versicherungsschutz für Krebserkrankungen ausgenommen.
Anspruch auf vollständige Versicherungsleistung besteht bei folgenden Erkrankungen:
- Alzheimer Krankheit und sonstige präsenile Demenz mit der Folge dauerhafter Symptome
- Aplastische Anämie ab einem bestimmten Schweregrad
- Asbestose
- Bakterielle Meningitis (Hirnhautentzündung) mit der Folge dauerhafter Symptome
- Benigner (gutartiger) Gehirntumor mit der Folge bleibender klinischer Symptome
- Benigner (gutartiger) Rückenmarkstumor mit der Folge bleibender klinischer Symptome oder dem Erfordernis einer Operation
- Blindheit auf Dauer und irreversibel
- Chronisch restriktive Lungenerkrankung
- Chronische rheumatoide Arthritis ab einem bestimmten Schweregrad
- Creutzfeld-Jakob-Krankheit (CJK) mit der Folge dauerhafter Symptome
- Enzephalitis (Gehirnentzündung) mit der Folge dauerhafter Symptome
- Erkrankungen und Schädigungen des zentralen Nervensystems
- Ersatz oder Korrektur einer Herzklappe mit operativer Durchtrennung des Brustbeins
- Herzinfarkt ab einem bestimmten Schweregrad
- Herzstillstand in Verbindung mit der Implantation eines Defibrillators
- HIV-Infektion bei Ansteckung durch eine Bluttransfusion, einen körperlichen Übergriff oder bei der Arbeit innerhalb vorgegebener Länder
- Implantation einer Aortenprothese
- Intensivbehandlung, mit mechanischer Beatmung über zehn aufeinander folgende Tage
- Kardiomyopathie (Erkrankung des Herzmuskels) ab einem bestimmten Schweregrad und mit der Folge bleibender klinischer Symptome
- Koma mit der Folge dauerhafter Symptome
- Koronare Bypass-Operation
- Krebs ab einem bestimmten Schweregrad
- Lähmung
- Leberversagen
- Motoneuron-Krankheit mit der Folge dauerhafter Symptome
- Multiple Sklerose (Encephalomyelitis disseminata)
- Multisystematrophie mit der Folge dauerhafter Symptome
- Nierenversagen mit nachfolgender Dialysepflicht
- Operation der Pulmonalarterie mit operativer Durchtrennung des Brustbeins
- Operation zur Korrektur eines Herzfehlers mit operativer Durchtrennung des Brustbeins
- Parkinson Krankheit mit der Folge dauerhafter Symptome
- Pneumektomie (Entfernung eines ganzen Lungenflügels)
- Poliomyelitis (Kinderlähmung)
- Polytrauma infolge eines schweren Unfalls
- Primäre pulmonalarterielle Hypertonie
- Progressive supranukleäre Blickparese mit der Folge dauerhafter Symptome
- Schlaganfall mit der Folge bleibender klinischer Symptome
- Schwerhörigkeit auf Dauer und irreversibel
- Systemischer Lupus Erythematodes (SLE)
- Transplantation von Knochenmark sowie großer Organe
- Traumatische Kopfverletzung mit der Folge dauerhafter Symptome
- Verbrennungen dritten Grades ab einem bestimmten Schweregrad
- Verlust der selbstständigen Lebensführung
- Verlust der Sprache auf Dauer und irreversibel
- Verlust von Händen oder Füßen mit dauerhafter Abtrennung
Anhang B: Anspruch auf Teilleistung
In Anhang B der Versicherungsbedingungen sind die Krankheiten, und medizinischen Maßnahmen benannt, bei denen Anspruch auf Teilleistung besteht. In diesem Abschnitt ist außerdem definiert, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit die Teilleistungen ausgezahlt werden. Gleiches gilt für Leistungsausschlüsse.
Anspruch auf Teilleistung besteht bei folgenden schweren Erkrankungen:
- Angioplastie am Herzen
- Carcinoma in situ des Ösophagus (Speiseröhre), behandelt mit Operation
- Chronische Pankreatitis (Bauchspeicheldrüsenentzündung)
- Colitis ulcerosa mit totaler Kolektomie behandelt
- Duktales Carcinoma in situ der Brust, behandelt mit Operation
- Einfache Lobektomie – Entfernung eines kompletten Lappens einer Lunge
- Hirnabszess mittels Kraniotomie drainiert
- Intrakranielles Aneurysma
- Karotisstenose behandelt mit Endarterektomie oder Angioplastie
- Lähmung einer Gliedmaße – vollständig und irreversibel
- Multiple Sklerose (Encephalomyelitis disseminata)
- Niedrig-malignes Prostatakarzinom ab einem bestimmten Schweregrad verbunden mit spezieller Behandlung
- Operative Entfernung eines Auges
- Schwerer Morbus Crohn mit anhaltenden Symptomen und ohne Ansprechen auf operative Darmresektion
- Signifikante Einschränkung des Sehvermögens auf Dauer und irreversibel
- Sonstige niedrig-maligne Tumorerkrankungen
- Syringomyelie oder Syringobulbie ab einem bestimmten Schweregrad
- Transkatheter-Aortenklappenimplantation (TAVI)
- Verbrennungen dritten Grades ab einem bestimmten Schweregrad
- Verlust einer Gliedmaße
- Zerebrale arteriovenöse Maldeformation – behandelt mittels Kraniotomie oder endovaskuläre Reparatur
Die genauen Definitionen der einzelnen Erkrankungen bzw. der Ausprägung, die einen Leistungsfall auslösen, sind den offiziellen Versicherungsbedingungen der Zurich zu entnehmen.
Zusatzoptionen
Die Dread Disease Versicherung Zurich Krankheits-Schutzbrief kann um vier Zusatzoptionen erweitert werden. Eine davon ist die Option „Beitragsbefreiung bei mehr als dreimonatiger ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit“. Mit dieser Option erlässt die Versicherung dem Versicherungsnehmer die Beiträge ab dem 4. Monat offizieller Arbeitsunfähigkeit bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Arbeitsunfähigkeit endet. Grundbedingung ist, dass die Arbeitsunfähigkeit drei Monate lang ohne Unterbrechung bestanden haben muss.
Die Zusatzoption „Einmalleistung bei vollständiger und dauerhafter Erwerbsunfähigkeit“ bewirkt, dass die Versicherungssumme auch dann ausgezahlt wird, wenn vollständige und dauerhafte Erwerbsunfähigkeit festgestellt wird. Der Versicherungsschutz wird um die Erwerbsunfähigkeit erweitert. Eine zusätzliche Einmalzahlung gibt es nicht. Wer aufgrund einer schweren Erkrankung erwerbsunfähig wird, erhält nur eine Zahlung, wenn bereits die schwere Erkrankung zur Auszahlung der vollständigen Versicherungssumme geführt hat. Aufgrund der Erwerbsunfähigkeit wird keine zweite Zahlung geleistet.
Eine weitere Zusatzoption ist die „Dynamikanpassung“. Hiermit erhöhen sich die Beiträge jährlich um fünf Prozent der Beiträge des Vorjahres. Im Gegenzug wird die vereinbarte Versicherungssumme um drei Prozent der Summe des Vorjahres erhöht. Die Dynamikanpassung gilt nicht für kostenfrei mitversicherte Kinder. Auf Wunsch kann der Versicherungsnehmer die Dynamikanpassung jederzeit beenden.
Die vierte Zusatzoption ist die „Vertragsverlängerung ohne erneute Gesundheitsprüfung“. Die Option ermöglicht es dem Versicherungsnehmer, den Versicherungsvertrag innerhalb der letzten drei Monate der Vertragslaufzeit einmalig zu verlängern. Eine Gesundheitsprüfung findet dabei nicht statt. Bei der Vertragsverlängerung wird der Versicherungsvertrag an die zu diesem Zeitpunkt gültigen Versicherungsbedingungen angepasst.
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