Inhaltsverzeichnis
Getsurance bietet eine besondere Form der Dread Disease Versicherung an, nämlich eine spezielle Krebs-Versicherung. Versichert sind hier bösartige Krebserkrankungen, jedoch keine weiteren schweren Krankheiten. Krebs gehört zu den häufigsten schweren Krankheiten, weswegen eine Versicherung für den Krankheitsfall durchaus nützlich sein kann. Da keine weiteren Risiken mitversichert sind, kann Getsurance diese Form der Dread Disease Versicherung relativ günstig anbieten. Bei dem Versicherer getsurance GmbH handelt es sich um ein relativ neues Unternehmen, welches es sich zum Ziel gemacht hat, Versicherungen möglichst einfach zu gestalten. Im Vordergrund stehen einfache Versicherungsbedingungen und eine besonders leichte Kommunikation im Leistungsfall. Versicherungsanträge können schnell per Handy gestellt werden und auch im Leistungsfall ist eine schnelle Bearbeitung per Mobiltelefon möglich. Da die Versicherung zahlt, sobald der Krebs diagnostiziert wurde, kann die Bearbeitung laut getsurance bereits durch ein Smartphone-Foto des ärztlichen Befunds eingeleitet werden.
Für wen ist die Getsurance Krebs-Versicherung geeignet?
Die Getsurance Krebs-Versicherung ist für jeden geeignet, der sich für den Fall eines Krebsbefunds finanziell absichern möchte. Im Krankheitsfall zahlt die Versicherung einmalig bis zu 100.000 Euro aus. Das Geld steht frei zur Verfügung und kann für bessere Therapien, als Ausgleich für einen Verdienstausfall oder alles andere verwendet werden. Bei Getsurance wird während der Antragsstellung eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Dafür müssen in einem Fragebogen wahrheitsgemäße Angaben über den Gesundheitszustand und die gesundheitliche Vorgeschichte gemacht werden. Auch weitere risikorelevante Angaben werden benötig, beispielsweise die Frage, ob der Antragssteller Raucher ist oder nicht.
Übersicht über die allgemeinen Leistungen von Getsurance
Wenn ein bösartiger Krebs diagnostiziert wird, zahlt die Getsurance Krebs-Versicherung die vereinbarte Versicherungssumme aus. Weitere Bedingungen gibt es nicht. Es genügen die fachärztliche Diagnose und die Patientenquittung der Krankenkasse. Generell nicht geleistet wird bei gutartigen Tumoren. Ebenfalls nicht geleistet wird bei Vorstufen von Krebs. Es gibt eine Wartezeit von sechs Monaten. Das bedeutet, dass Getsurance nicht für Krebs leistet, der innerhalb eines halben Jahres nach Versicherungsbeginn diagnostiziert wird. Sollte während dieser Zeit die Vorstufe eines Tumors entdeckt werden, welcher nach Ablauf der Wartezeit eine Leistung berechtigen würde, gibt es ebenfalls kein Geld. In diesem Fall verhält sich Getsurance jedoch fair. Wenn Beiträge gezahlt wurden und aufgrund solcher Umstände keine Leistungen erbracht werden können, endet der Versicherungsschutz und der Versicherungsnehmer erhält sein Geld zurück. Risikoerhöhungen müssen der Versicherung aber rechtzeitig gemeldet werden. Wer nach Vertragsabschluss mit dem Rauchen anfängt, erhält keine oder gekürzte Leistungen, wenn später ein Krebs auftritt, welcher darauf zurückzuführen ist.
Minderjährige Kinder sind kostenlos mitversichert, bis sie die Volljährigkeit erreicht haben. Das gilt nicht nur für vorhandene Kinder, sondern auch für Kinder, die nach Abschluss der Versicherung geboren werden. Kinder sind mit der Hälfte der vereinbarten Versicherungssumme versichert.
Einmalzahlung bei Krebs-Erkrankung
Die Versicherungssumme beträgt maximal 100.000 Euro. Dieser Wert gilt für Antragssteller bis 45 Jahre. Wer zum Zeitpunkt der Antragsstellung älter als 45 Jahre ist, kann sich für eine Versicherungssumme von maximal 50.000 Euro entscheiden. Geleistet wird eine Einmalzahlung, sobald die Diagnose feststeht. Es ist irrelevant, ob der Krebs zum Tod führt oder nicht. Im Falle einer Genesung muss das Geld nicht zurückgezahlt werden. Ebenfalls irrelevant ist, ob die Erkrankung eine Berufsunfähigkeit zur Folge hat oder nicht. Es zählt ausschließlich die Diagnose eines Krebses, der laut Versicherungsbedingungen von getsurance einen Leistungsfall verursacht. Es gibt außerdem die Möglichkeit, die Versicherungssumme nachträglich anzupassen. Bei Erhöhung der Versicherungssumme wird eine erneute Risikoüberprüfung vorgenommen. Bei einer Senkung der Summe ist dies nicht notwendig. Die Beiträge werden hierbei entsprechend angepasst.