Gothaer Dread Disease Versicherung - Perikon Versicherung

Peri­kon ist der Name des Dread Dise­ase Ver­si­che­rung der Gothaer Ver­si­che­rung. Peri­kon umfasst Ver­si­che­rungs­schutz für 50 schwere Krank­hei­ten. Es han­delt sich hier um eine fondge­bun­dene Dread Dise­ase Ver­si­che­rung, was bedeu­tet, dass nach Ablauf des Ver­si­che­rungs­zeit­raums mit einer Über­schuss­aus­zah­lung gerech­net wer­den kann.

In der Basis­ab­si­che­rung leis­tet die Gothaer im Leis­tungs­fall eine Ein­mal­zah­lung. Die Schwere Krank­hei­ten Ver­si­che­rung lässt sich mit meh­re­ren optio­na­len Ver­si­che­rungs­bau­stei­nen wie zum Bei­spiel Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung kom­bi­nie­ren. Tritt die Berufs­un­fä­hig­keit ein, wird eine BU-Rente ausgezahlt.

Für wen ist Perikon geeignet?

Die Gothaer Dread Dise­ase Ver­si­che­rung Peri­kon eig­net sich für jeden, der sich für den Fall einer schwe­ren Erkran­kung finan­zi­ell absi­chern möchte. Erkrankt man an einer defi­nier­ten schwe­ren Krank­heit, zahlt die Peri­kon eine indi­vi­du­ell fest­ge­legte Summe aus, über die man frei ver­fü­gen und zum Bei­spiel teu­rere The­ra­pie­me­tho­den, Medi­ka­mente oder nötige Umbau­maß­nah­men des Eigen­heims oder der Woh­nung finan­zie­ren kann. Im Todes­fall erhal­ten die Ange­hö­ri­gen die ver­ein­barte Summe.

Peri­kon eig­net sich aber auch für wei­tere finan­zi­elle Absi­che­rung, da die schwere Krank­hei­ten Ver­si­che­rung zusätz­lich um eine voll­wer­tige Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung kom­bi­niert wer­den kann. Dar­über hin­aus kann man den Ver­si­che­rungs­schutz mit dem soge­nann­ten Inva­li­di­täts­bau­stein erwei­tern, der finan­zi­elle Unter­stüt­zung bei Erwerbs­un­fä­hig­keit oder Pfle­ge­be­dürf­tig­keit bietet.

Allgemeine Leistungen der Gothaer Perikon

Wird beim Ver­si­che­rungs­neh­mer eine der in den Leis­tungs­be­schrei­bun­gen defi­nier­ten Krank­hei­ten dia­gnos­ti­ziert, besteht Anspruch auf den Erhalt der ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­summe. In den meis­ten Fäl­len besteht die­ser Anspruch, wenn seit der Dia­gno­se­stel­lung 28 Tage ver­gan­gen sind und der Ver­si­che­rungs­neh­mer noch lebt. Nach dem ers­ten Leis­tungs­fall endet der Ver­trag auto­ma­tisch, die Summe wird dem­nach nur ein­ma­lig gezahlt.

Kin­der zwi­schen einem und acht­zehn Jah­ren sind kos­ten­frei mit­ver­si­chert. Aller­dings erhal­ten Kin­der des Ver­si­che­rungs­neh­mers nur ein Drit­tel der Ver­si­che­rungs­summe, wobei die aus­ge­zahlte Summe maxi­mal 25.000 Euro beträgt. Mit­ver­si­cherte Kin­der erhal­ten die Leis­tun­gen eben­falls nur ein­ma­lig, der Ver­si­che­rungs­schutz des Ver­si­che­rungs­neh­mers bleibt im Leis­tungs­fall des Kin­des unberührt.

Die Ver­si­che­rung ist Fonds­ge­bun­den, was bedeu­tet, dass die Mög­lich­keit besteht, eine Über­schuss­be­tei­li­gung und somit im Leis­tungs­fall mehr Geld zu erhal­ten, als ver­ein­bart. Außer­dem erlaubt die Gothaer Nach­ver­si­che­rung bei bestimm­ten Anläs­sen und bie­tet die Mög­lich­keit, die Bei­trags­zah­lun­gen nach den ers­ten fünf Ver­si­che­rungs­jah­ren drei Monate bis zwei Jahre lang aus­zu­set­zen, wenn sich die eigene finan­zi­elle Situa­tion zum Bei­spiel auf­grund von Arbeits­lo­sig­keit verschlechtert.

Versicherte Krankheiten

Der Ver­si­che­rungs­schutz umfasst ins­ge­samt 31 Krank­hei­ten. In den Leis­tungs­be­schrei­bun­gen sind Defi­ni­tio­nen aller ver­si­cher­ten Krank­hei­ten auf­ge­führt, denen man genau ent­neh­men kann, in wel­chen Fäl­len die Leis­tun­gen erbracht wer­den und in wel­chen nicht. So gilt bei­spiels­weise für Krebs eine drei­mo­na­tige War­te­zeit. Das bedeu­tet, dass keine Leis­tun­gen erbracht wer­den, wenn die ers­ten Krebs­sym­ptome bereits inner­halb der ers­ten drei Monate nach der ers­ten Bei­trags­zah­lung auftreten.

Fol­gende schwere Krank­hei­ten sind versichert:

  • Herz­in­farkt (Myo­kard­in­farkt)
  • Erkran­kung des Herz­mus­kels (Kar­dio­myo­pa­thie)
  • Schlag­an­fall (Apo­plek­ti­scher Insult)
  • Chro­ni­sches Nie­ren­ver­sa­gen (Anurie)
  • Krebs
  • Hirn­tu­mor (Gut­ar­ti­ger Hirn­tu­mor bzw. benig­ner Hirntumor)
  • Mul­ti­ple Skle­rose - schub­för­mi­ger Verlauf
  • Mul­ti­ple Skle­rose - chro­nisch vor­an­schrei­ten­der (pro­gre­di­en­ter) Verlauf
  • Läh­mung
  • Kin­der­läh­mung (Polio­mye­li­tis)
  • Parkinson'sche Krank­heit
  • Schwere Moto­neu­ro­n­er­kran­kung
  • Blind­heit
  • Gehör­lo­sig­keit
  • Ver­lust der Sprache
  • Ver­lust von Gliedmaßen
  • Schwere Ver­bren­nun­gen, Erfrie­run­gen und Verätzungen
  • Schwere Kopf­ver­let­zung
  • Vor­über­ge­hen­des Koma
  • Dau­er­haf­tes Koma
  • Bak­te­ri­elle Hirn­haut­ent­zün­dung (Bak­te­ri­elle Meningitis)
  • Hirn­ge­we­be­ent­zün­dung (Enze­pha­li­tis)
  • HIV-Infek­tion - erwor­ben durch Bluttransfusion
  • HIV-Infek­tion - erwor­ben wäh­rend der beruf­li­chen Tätigkeit
  • Übrige Erkran­kun­gen des zen­tra­len Nervensystems
  • Töd­li­che Krank­heit (Ter­mi­nal Illness)
  • Bypass-Ope­ra­tion der Herz­kranz­ge­fäße (Koro­nar­ar­te­rien)
  • Ope­ra­tion der Haupt­schlag­ader (Aorta)
  • Ope­ra­tion der Herzklappen
  • Organ­trans­plan­ta­tion
  • Aplas­ti­sche Anämie
  • Schwe­rer Unfall
  • Rheu­ma­ti­sche Arthri­tis (Poly­ar­thri­tis)

Zusatzmodule

Der Ver­si­che­rungs­schutz der Gothaer Dread Dise­ase Ver­si­che­rung Peri­kon lässt sich mit­tels optio­na­ler Bau­steine erwei­tern. Der Basis­schutz umfasst eine Kapi­tal­zah­lung im Todes­fall oder einer schwe­ren Krank­heit. Wei­te­ren Schutz bie­ten fol­gende Optio­nen und Zusatzbausteine:

BU-Baustein: Berufsunfähigkeitsversicherung

Der BU-Bau­stein erwei­tert den Ver­si­che­rungs­schutz um eine voll­wer­tige Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. In die­sem Fall zahlt die Gothaer eine regel­mä­ßige Berufs­un­fä­hig­keits­rente, wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit zu min­des­tens 50 Pro­zent berufs­un­fä­hig wird. Das gilt auch, wenn die Berufs­un­fä­hig­keit auf­grund von Pfle­ge­be­dürf­tig­keit eintritt.

Invaliditätsbaustein: Erwerbsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit

Der Inva­li­di­täts­bau­stein erwei­tert die Gothaer Peri­kon um finan­zi­elle Unter­stüt­zung im Falle von Pfle­ge­be­dürf­tig­keit oder Erwerbs­un­fä­hig­keit. In bei­den Fäl­len wird eine Ein­mal­zah­lung aus­ge­zahlt, die bis zum Alter von 55 Jah­ren der voll­stän­di­gen ver­ein­bar­ten Summe beträgt und in den Fol­ge­jah­ren jähr­lich antei­lig abnimmt. Ab einem Alter von 59 Jah­ren erhält der Ver­si­che­rungs­neh­mer im Leis­tungs­fall noch 50 Pro­zent der Summe.

Ist eine schwere Krank­heit der Grund der Erwerbs­un­fä­hig­keit oder Pfle­ge­be­dürf­tig­keit bzw. tritt bei­des zeit­gleich auf, wer­den nur die Leis­tun­gen der schwe­ren Krank­heit erbracht. Bei gleich­zei­ti­ger Erwerbs­un­fä­hig­keit und Pfle­ge­be­dürf­tig­keit wer­den nicht die Leis­tun­gen für bei­des erbracht, son­dern nur die der Pflegebedürftigkeit.

Wei­tere Dread Dise­ase Ver­si­che­run­gen im Vergleich: