Inhaltsverzeichnis
- 1 Für wen eignet sich Golden IV?
- 2 Allgemeine Leistungen der LV 1871 Golden IV
- 3 Leistungen der einzelnen Leistungsbausteine
- 3.1 Leistungsbaustein 1: Dauerhafte Invalidität nach einem Unfall
- 3.2 Leistungsbaustein 2: Vorliegen bestimmter Krankheiten und Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit bestimmter Organe
- 3.3 Leistungsbaustein 3: Verlust einzelner, definierter Grundfähigkeiten
- 3.4 Leistungsbaustein 4: Eintritt von Pflegebedürftigkeit
- 3.5 Leistungsbaustein 5: Eintritt einer Krebserkrankung
- 4 Zusatzoptionen: Plus und Malteser Soforthilfe
Die LV 1871 bietet die funktionelle Invalidenversicherung „Golden IV“ an. Sie ist gedacht als eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Versicherungsschutz und Leistungsumfang sind von ihrer Art her kaum von einer klassischen Dread Disease bzw. schwere Krankheiten Versicherung zu unterscheiden, sodass Golden IV durchaus als die Dread Disease Versicherung der LV 1871 bezeichnet werden kann.
Je nach Art der Erkrankung leistet die LV 1871 eine Einmalzahlung, monatliche Rentenzahlungen oder beides zusammen. Der Leistungsumfang der Dread Disease Versicherung Golden IV kann durch mehrere Zusatzoptionen erweitert werden. Versichert sind diverse schwere Krankheiten, Invalidität nach einem Unfall, Verlust definierter Grundfähigkeiten sowie der Eintritt von Pflegebedürftigkeit oder einer Krebserkrankung.
Für wen eignet sich Golden IV?
Golden IV ist eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Daher eignet sie sich für jeden, der keine BU abschließen kann oder möchte. Auch für Personen, die keine Unfallversicherung haben oder denen der gebotene Versicherungsschutz nicht ausreicht.
Die Dread Disease Versicherung eignet sich generell für Personen, die sich und ihre Angehörigen finanziell abgesichert wissen wollen, sollte eine schwere Krankheit eintreten oder ein schlimmer Unfall geschehen. Mit der Dread Disease Versicherung fängt man die wirtschaftlichen Folgen eines solchen Vorfalls ab.
Die zusätzliche Rente kompensiert den Verdienstausfall und die Einmalzahlung ermöglicht es den Versicherungsnehmer, den eventuell nötigen barrierefreien Umbau der eigenen Wohnung zu bezahlen oder neue Therapiemethoden zu finanzieren, deren Kosten die Krankenversicherung nicht übernimmt.
Allgemeine Leistungen der LV 1871 Golden IV
Die schwere Krankheiten Versicherung der LV 1871 besteht aus fünf Leistungsbausteinen. Im Leistungsfall wird eine einmalige Kapitalsofortleistung ausgezahlt. In der Tarifvariante „Klassik“ beträgt die Höhe der Einmalzahlung 6 Monatsrenten. In der Tarifvariante „Exklusiv“ wird einmalig die vereinbarte Jahresrente geleistet. Die Sofortzahlung wird einmal pro Leistungsbaustein geleistet.
Wer zum Beispiel eine Kapitalsofortleistung aus dem Leistungsbaustein 3 erhalten hat, bekommt sie kein zweites Mal ausgezahlt, wenn ein weiterer Leistungsfall aus Leistungsbaustein 3 eintritt. Tritt hingegen ein Leistungsfall aus Leistungsbaustein 2 ein, würde eine weitere Einmalzahlung erbracht werden. Die Einmalzahlung wird geleistet, wenn der Versicherungsnehmer nach der Diagnose bzw. dem Unfall noch 28 Tage lang überlebt.
Auf die Rentenleistungen haben diese Zahlungen keinen Einfluss. Die Rente wird ausgezahlt, sobald ein entsprechender Leistungsanspruch durch einen Vorfall eines beliebigen Leistungsbausteins besteht.
Gipsgeld, Heilungshilfe & Bergungskosten
Die schwere Krankheiten Versicherung der LV 1871 zahlt im Falle von Verletzungen infolge eines Unfalls ein sogenanntes Gipsgeld bzw. eine Heilungshilfe. Damit ist eine Einmalzahlung gemeint, die der Versicherungsnehmer im Verletzungsfall erhält. Die Höhe der Einmalzahlungen ist abhängig von der vereinbarten Deckungsvariante.
Verletzungen schließen auch alle Arten von Knochenbrüchen ein. Die Fraktur muss vollständig sein, Knochenabscherungen fallen beispielsweise nicht unter den Begriff des Knochenbruchs im Sinne eines Leistungsfalles. Gleiches gilt für Band- und Sehnenrupturen. Bänder- und Sehnenteilrisse sind daher vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Ebenfalls versichert sind Bergungskosten bis zur Höhe von 10.000 Euro pro Unfall.
Leistungen der einzelnen Leistungsbausteine
Leistungsbaustein 1: Dauerhafte Invalidität nach einem Unfall
Um Leistungen aus Leistungsbaustein 1 zu erhalten, muss infolge eines Unfalls eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit sowie ein Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent vorliegen. Festgelegt wird der Invaliditätsgrad anhand folgender Tabelle. Aufgelistet sind die Werte für vollständige Funktionsunfähigkeit oder Verlust der Körperteile bzw. Sinnesorgane:
Körperteil / Sinnesorgan | Invalidität |
Arm | 75 % |
Arm bin oberhalb des Ellenbogengelenks | 75 % |
Arm unterhalb des Ellenbogengelenks | 75 % |
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels | 75 % |
Bein über der Mitte des Oberschenkels | 75 % |
Hand | 75 % |
Auge | 60 % |
Bein bis unterhalb des Knies | 60 % |
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels | 60 % |
Fuß | 50 % |
Stimme | 50 % |
Gehör auf einem Ohr | 40 % |
Daumen | 25 % |
Geruchssinn | 15 % |
Zeigefinger | 15 % |
Anderer Finger | 10 % |
Geschmackssinn | 10 % |
Große Zehe | 8 % |
Andere Zehe | 5 % |
Leistungsbaustein 2: Vorliegen bestimmter Krankheiten und Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit bestimmter Organe
Die Leistungen des Leistungsbausteins 2 sind in zwei Kategorien eingeteilt. Eine davon ist die Beeinträchtigungsart A. Sie enthält drei schwere Erkrankungen: Herzinfarkt, Schlaganfall und Nierenerkrankung. Im Falle einer Erkrankung wird eine Kapitalsofortleistung ausgezahlt.
Erkrankungen der Beeinträchtigungsart B führen zur Leistungserbringung, wenn der Versicherungsnehmer dadurch einen Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent bekommt. Im Leistungsfall wird sowohl eine Einmalzahlung als auch die monatliche Rente ausgezahlt. Die Kategorie Beeinträchtigungsgrad B enthält folgende schweren Erkrankungen:
- Erkrankungen des Gehirns und des zentralen Nervensystems
- Psychische Störungen oder Geisteskrankheiten
- Herzinfarkt und andere Herzerkrankungen
- Nierenerkrankungen
- Lungenerkrankungen
- Lebererkrankungen
Leistungsbaustein 3: Verlust einzelner, definierter Grundfähigkeiten
Im Leistungsbaustein 3 ist der Verlust einzelner Grundfähigkeiten versichert. Der Leistungsfall tritt ein, wenn der Versicherungsnehmer mindestens 75 Punkte auf der Bewertungsskala der Versicherung erreicht. Ab 75 Punkten wird eine Sofortkapitalleistung ausgezahlt. Ab 100 Punkten gibt es zusätzlich noch die monatliche Rente.
Ein Wert von 100 Punkten entspricht dabei einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent. Die Grundfähigkeiten sind in zwei Kategorien unterteilt. Kategorie A enthält folgende Grundfähigkeiten:
- Hören
- Orientierung
- Sehen
- Sprechen
Alle Grundfähigkeiten der Kategorie A werden mit 100 Punkten bewertet. Verliert der Versicherungsnehmer eine dieser Grundfähigkeiten aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung dauerhaft, werden eine Einmalzahlung sowie die monatliche Rente geleistet.
Die Grundfähigkeiten der Kategorie B werden auf der Bewertungsskala folgendermaßen bewertet:
Grundfähigkeit | Punkte |
Gehen | 30 |
Stehen | 30 |
Knien und Bücken | 30 |
Beugen | 30 |
Auto fahren | 30 |
Handfunktionen | 25 |
Heben und Tragen | 25 |
Arme bewegen | 25 |
Sitzen | 20 |
Erheben | 20 |
Treppen steigen (hinauf / hinunter) | 15 / 15 |
Leistungsbaustein 4: Eintritt von Pflegebedürftigkeit
Im Falle der Pflegebedürftigkeit werden eine Einmalzahlung und die monatlichen Rentenzahlungen geleistet. Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer bei mindestens drei der folgenden Tätigkeiten im Alltag auf Hilfe angewiesen ist:
- An- und Auskleiden
- Aufstehen und Zubettgehen
- Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken
- Fortbewegen im Zimmer
- Verrichten der Notdurft
- Waschen, Kämmen oder Rasieren
Leistungsbaustein 5: Eintritt einer Krebserkrankung
Im Falle einer bösartigen Krebserkrankung werden Leistungen erbracht, wenn der Krebs mindestens Stadium II erreicht hat. In diesem Fall wird eine Einmalzahlung geleistet. Krebs im Stadium III oder IV führt zur zusätzlichen Auszahlung der vereinbarten Rente.
Zusatzoptionen: Plus und Malteser Soforthilfe
Die Dread Disease Versicherung Golden IV der LV 1871 kann in der Deckungsvariante „Exklusiv“ um zwei Bausteine erweitert werden. Die „Plus“-Option sorgt für die Verdoppelung der Kapitalsofortleistung auf 24 Monatsrenten.
Die Option Malteser Soforthilfe erweitert den Leistungsumfang für den Fall, dass der Versicherungsnehmer infolge eines Unfalles oder einer schweren Erkrankung hilfsbedürftig ist. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Hilfsdienste im Alltag, beispielsweise die Anlieferung der täglichen Hauptmahlzeit, Reinigung der Wohnung oder Fahrdienste zu Ärzten etc.
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