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Die Schwere Krankheiten Versicherung der Dialog Versicherung wird als Zusatzoption Dread Disease im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten. Wird eine der versicherten Krankheiten diagnostiziert, bezahlt die Dialog DD sechs Monate lang die in der BU Versicherung vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.
Sollte sich nach dem Ablauf des Leistungszeitraumes herausstellen, dass eine tatsächliche Berufsunfähigkeit vorliegt, werden die Dread Disease Rentenzahlungen von den normalen BU-Leistungen ersetzt. Die Dread Disease Rente wird unabhängig davon ausgezahlt, ob es zu einer Berufsunfähigkeit kommt oder ob der Versicherungsnehmer noch innerhalb der sechs Monate wieder gesund wird.
Für wen eignet sich die Dialog Dread Disease Versicherung?
Die Dread Disease Versicherung wird nur als Zusatzoption im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung der Dialog angeboten. Daher eignet sie sich ausschließlich für Kunden der Dialog mit einer entsprechenden Police bzw. für alle, die eine eben solche abschließen möchten.
Als Zusatzoption eignet sie sich für alle, die im Falle einer schweren Krankheit schnelle Hilfe benötigen und nicht warten können oder wollen, bis die Berufsunfähigkeit anerkannt wird.
Leistungen der Dialog Dread Disease Versicherung
Die Leistungen der Zusatzoption Dread Disease sind mit denen der Berufsunfähigkeitsversicherung identisch. Sobald eine entsprechende Krankheit diagnostiziert wurde, zahlt die Dialog sechs Monate lang die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente aus. Eine gesonderte Gesundheitsprüfung ist für die Zahlung nicht erforderlich.
Nach Ablauf der sechs Monate findet eine Gesundheitsprüfung statt, in der festgestellt wird, ob eine tatsächliche Berufsunfähigkeit vorliegt. Ist das der Fall, erhält der Versicherungsnehmer die vereinbarten Leistungen der BU. Sollte die schwere Erkrankung nicht zur Berufsunfähigkeit geführt haben, muss der Versicherungsnehmer die erhaltenen Leistungen nicht zurückzahlen.
Stirbt der Versicherungsnehmer während der sechsmonatigen Auszahlungsphase, erlischt der Anspruch auf weitere Zahlungen aus der Zusatzoption, ebenso, wenn die Leistungen einmal beansprucht wurden. Sollte der Versicherungsnehmer also genesen und zu einem späteren Zeitpunkt erneut schwer erkranken, erhält er keine Leistungen aus der Option, wenn er diese schon bei der ersten Erkrankung in Anspruch genommen hat.
Folgende schwere Krankheiten sind versichert:
- Krebs (maligne Tumore) inklusive Leukämie und Lymphome, jedoch nicht in Gegenwart einer HIV-Infektion und Krebs mit relativ hohen Heilungschancen
- Koronare Bypassoperation
- Herzinfarkt (Myokardinfarkt)
- Niereninsuffizienz (Nierenversagen)
- Schlaganfall (Gehirnschlag, Apoplexie)
- Multiple Sklerose
Den offiziellen Versicherungsbedingungen des Anbieters sind konkrete Einzelheiten zu entnehmen, wie die Krankheiten definiert sind bzw. welche Symptome vorhanden und diagnostiziert werden müssen, damit die Leistungen erbracht werden. Die Versicherung von Herzinfarkt schließt beispielsweise den sogenannten stummen Herzinfarkt nicht ein.
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