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Die Allianz Versicherung bietet eine Dread Disease Versicherung unter dem Namen Allianz KörperSchutzPolice an. Die Allianz Körperschutz Police versichert nicht nur schwere Erkrankung, sondern auch wichtige körperliche und geistige Fähigkeiten. Ist eine versicherte Fähigkeit wie zum Beispiel Hören, Gehen oder der Gleichgewichtssinn mindestens ein Jahr lang durchgehend beeinträchtigt, wird der Versicherungsnehmer für diese Zeit von seinen Beitragszahlungen befreit und erhält monatliche Rentenzahlungen.
Sollte eine schwere Krankheit eintreten, erfolgt die Auszahlung der Versicherungssumme als Einmalzahlung. Die Allianz Körperschutz Police deckt sogar beide Fälle gleichzeitig ab. Liegen eine Beeinträchtigung einer versicherten Fähigkeit und eine schwere Krankheit vor, zahlt die Allianz Dread Disease Versicherung sowohl die Einmalzahlung als auch die monatliche Rente aus.
Für wen eignet sich die Allianz KörperSchutzPolice?
Die Allianz KörperSchutzPolice eignet sich für jeden, der keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann oder möchte. Mit der Allianz KörperSchutzPolice erhält man eine Finanzielle Absicherung für den Fall, dass man aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, seien sie körperlicher oder geistiger Natur, schwere wirtschaftliche Einbußen verkraften muss.
Die Körperschutz Police ist keine Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese erbringt ihre Leistungen, wenn man nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann. Die Körperschutz Police versichert die körperlichen und geistigen Fähigkeiten selbst, unabhängig davon, ob man weiterhin arbeiten kann oder nicht.
Besonders gut eignet sich die KörperSchutzPolice für Sportler, Künstler und Menschen, die körperlich harter Arbeit nachgehen. Abschließen kann man die Dread Disease Versicherung der Allianz im Alter von 15 bis 54 Jahren. Spätestens im Alter von 67 Jahren endet der Versicherungsschutz. Optional kann man die KörperSchutzPolice um den Zusatzbaustein Pflegevorsorge erweitern. Sollte der Versicherungsnehmer pflegebedürftig werden, erhält dieser eine Pflegezusatzrente, solange die Pflegebedürftigkeit andauert, also im Zweifelsfall ein Leben lang.
Übersicht über die allgemeinen Leistungen
Es gibt zwei unterschiedliche Leistungsarten der Allianz Körperschutz Police. Eine davon ist die monatliche Rente bei Beeinträchtigung bzw. Verlust bestimmter körperlicher und geistiger Fähigkeiten. Tritt ein solcher Fall ein, wird man solange die Beeinträchtigung andauert von den Beitragszahlungen befreit und bekommt stattdessen die vereinbarte monatliche Rente ausgezahlt.
Die Rentenzahlungen enden entweder mit der Genesung des Versicherungsnehmers oder dem Ende der Versicherungslaufzeit. Bekommt der Versicherungsnehmer eine der versicherten schweren Krankheiten, leistet die Allianz eine Einmalzahlung in Höhe einer Jahresrente.
Für die Auszahlung der Rente bzw. der Einmalzahlung zählt einzig das fachärztliche Gutachten. Sind die nachfolgend erläuterten Bedingungen erfüllt, werden die Zahlungen ausgeschüttet, unabhängig davon, ob trotzdem noch Einkommen erwirtschaftet wird.
Monatliche Rente bei Beeinträchtigung körperlicher und geistiger Fähigkeiten
Die Voraussetzungen für den Erhalt der monatlichen Rente sind klar definiert: Die geistigen oder körperlichen Fähigkeiten müssen für voraussichtlich mindestens 12 Monate ohne Unterbrechung stark beeinträchtigt sein. Die Rente wird auch ausgezahlt, wenn der Versicherungsnehmer schon seit sechs Monaten dauerhaft pflegebedürftig ist.
Folgende körperliche und geistige Fähigkeiten sind versichert:
- Gebrauch der Beine
- Gebrauch eines Armes
- Gebrauch beider Hände
- Autofahren
- Knien oder Bücken
- Sehen
- Sprechen
- Hören
- Gleichgewichtssinn
- Intellekt / Gedächtnis
- Pflegebedürftigkeit
- Gesetzliche Betreuung
Die genauen Richtlinien und Voraussetzungen für ausreichende Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Fähigkeiten sind den Versicherungsbedingungen der Allianz zu entnehmen. Generell gilt, dass die Beeinträchtigungen voraussichtlich mindestens 12 Monate lang ununterbrochen andauern werden bzw. schon seit 12 Monaten bestehen.
Einmalzahlung bei schwerer Krankheit (Dread Disease)
Erkrankt der Versicherungsnehmer an einer schweren Krankheit, erhält er von der Allianz KörperSchutzPolice eine Einmalzahlung in Höhe von 12 Monatsrenten bzw. einer Jahresrente. Von den Beitragszahlungen ist der Versicherte allerdings nicht befreit. Die Einmalzahlung wird pro schwere Krankheit nur einmal geleistet. Erleidet ein Versicherungsnehmer einen Schlaganfall, erhält er die Zahlung. Folgt zwei Jahre später ein weiterer Schlaganfall, wird keine zweite Auszahlung geleistet.
Folgende schwere Krankheiten sind versichert:
- Krebs
- Herzinfarkt
- Schlaganfall
- Multiple Sklerose
- Koma
- Querschnittslähmung
In welchen Formen bzw. Stadien die Krankheiten vorliegen müssen, ist den Versicherungsbedingungen des Anbieters zu entnehmen.
Einmalzahlung plus monatliche Rente möglich
Auch eine Kombination aus Einmalzahlung und monatlicher Rente ist bei der Allianz Körperschutz Police möglich. Erleidet ein Versicherungsnehmer beispielsweise einen Schlaganfall und ist anschließend dauerhaft körperlich oder geistig beeinträchtigt, erhält er sowohl die Einmalzahlung aufgrund der schweren Krankheit, als auch die Rente inklusive Beitragsbefreiung aufgrund der dauerhaften Beeinträchtigung.
Baustein Pflegevorsorge
Als Zusatzbaustein kann der Versicherungsschutz um die Pflegevorsorge erweitert werden. Mit diesem Baustein versichert man sich für den Fall der Pflegebedürftigkeit. Sollte sich ein Versicherungsnehmer für die Pflegevorsorge entscheiden, erhält er im Pflegefall eine Pflegerente ausgezahlt. Diese ersetzt die Rente der KörperSchutzPolice nicht, sondern wird zusätzlich geleistet.
Die Pflegerente ist im Gegensatz zur monatlichen Rente zeitlich unbegrenzt und wird lebenslang bzw. bis zum Ende der Pflegebedürftigkeit ausgezahlt. Wird man während der Versicherungslaufzeit nicht pflegebedürftig, hat man seine Beiträge für die Pflegevorsorge nicht umsonst gezahlt.
Es besteht die Option, die Pflegezusatzrente ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine lebenslange Pflegezusatzversicherung umzuwandeln. Möglich ist diese Umwandlung 5, 15 oder 25 Jahre vor Vertragsende. Auch zum Vertragsende selbst ist die Umwandlung in eine Pflegezusatzversicherung noch möglich.
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