Allianz Dread Disease Versicherung – Allianz Körperschutz Police

Die Alli­anz Ver­si­che­rung bie­tet eine Dread Dise­ase Ver­si­che­rung unter dem Namen Alli­anz Kör­per­Schutz­Po­lice an. Die Alli­anz Kör­per­schutz Police ver­si­chert nicht nur schwere Erkran­kung, son­dern auch wich­tige kör­per­li­che und geis­tige Fähig­kei­ten. Ist eine ver­si­cherte Fähig­keit wie zum Bei­spiel Hören, Gehen oder der Gleich­ge­wichts­sinn min­des­tens ein Jahr lang durch­ge­hend beein­träch­tigt, wird der Ver­si­che­rungs­neh­mer für diese Zeit von sei­nen Bei­trags­zah­lun­gen befreit und erhält monat­li­che Rentenzahlungen.

Sollte eine schwere Krank­heit ein­tre­ten, erfolgt die Aus­zah­lung der Ver­si­che­rungs­summe als Ein­mal­zah­lung. Die Alli­anz Kör­per­schutz Police deckt sogar beide Fälle gleich­zei­tig ab. Lie­gen eine Beein­träch­ti­gung einer ver­si­cher­ten Fähig­keit und eine schwere Krank­heit vor, zahlt die Alli­anz Dread Dise­ase Ver­si­che­rung sowohl die Ein­mal­zah­lung als auch die monat­li­che Rente aus.

Für wen eignet sich die Allianz KörperSchutzPolice?

Die Alli­anz Kör­per­Schutz­Po­lice eig­net sich für jeden, der keine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abschlie­ßen kann oder möchte. Mit der Alli­anz Kör­per­Schutz­Po­lice erhält man eine Finan­zi­elle Absi­che­rung für den Fall, dass man auf­grund von gesund­heit­li­chen Beein­träch­ti­gun­gen, seien sie kör­per­li­cher oder geis­ti­ger Natur, schwere wirt­schaft­li­che Ein­bu­ßen ver­kraf­ten muss.

Die Kör­per­schutz Police ist keine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Diese erbringt ihre Leis­tun­gen, wenn man nicht mehr in sei­nem Beruf arbei­ten kann. Die Kör­per­schutz Police ver­si­chert die kör­per­li­chen und geis­ti­gen Fähig­kei­ten selbst, unab­hän­gig davon, ob man wei­ter­hin arbei­ten kann oder nicht.

Beson­ders gut eig­net sich die Kör­per­Schutz­Po­lice für Sport­ler, Künst­ler und Men­schen, die kör­per­lich har­ter Arbeit nach­ge­hen. Abschlie­ßen kann man die Dread Dise­ase Ver­si­che­rung der Alli­anz im Alter von 15 bis 54 Jah­ren. Spä­tes­tens im Alter von 67 Jah­ren endet der Ver­si­che­rungs­schutz. Optio­nal kann man die Kör­per­Schutz­Po­lice um den Zusatz­bau­stein Pfle­ge­vor­sorge erwei­tern. Sollte der Ver­si­che­rungs­neh­mer pfle­ge­be­dürf­tig wer­den, erhält die­ser eine Pfle­ge­zu­satz­rente, solange die Pfle­ge­be­dürf­tig­keit andau­ert, also im Zwei­fels­fall ein Leben lang.

Übersicht über die allgemeinen Leistungen

Es gibt zwei unter­schied­li­che Leis­tungs­ar­ten der Alli­anz Kör­per­schutz Police. Eine davon ist die monat­li­che Rente bei Beein­träch­ti­gung bzw. Ver­lust bestimm­ter kör­per­li­cher und geis­ti­ger Fähig­kei­ten. Tritt ein sol­cher Fall ein, wird man solange die Beein­träch­ti­gung andau­ert von den Bei­trags­zah­lun­gen befreit und bekommt statt­des­sen die ver­ein­barte monat­li­che Rente ausgezahlt.

Die Ren­ten­zah­lun­gen enden ent­we­der mit der Gene­sung des Ver­si­che­rungs­neh­mers oder dem Ende der Ver­si­che­rungs­lauf­zeit. Bekommt der Ver­si­che­rungs­neh­mer eine der ver­si­cher­ten schwe­ren Krank­hei­ten, leis­tet die Alli­anz eine Ein­mal­zah­lung in Höhe einer Jahresrente.

Für die Aus­zah­lung der Rente bzw. der Ein­mal­zah­lung zählt ein­zig das fach­ärzt­li­che Gut­ach­ten. Sind die nach­fol­gend erläu­ter­ten Bedin­gun­gen erfüllt, wer­den die Zah­lun­gen aus­ge­schüt­tet, unab­hän­gig davon, ob trotz­dem noch Ein­kom­men erwirt­schaf­tet wird.

Monatliche Rente bei Beeinträchtigung körperlicher und geistiger Fähigkeiten

Die Vor­aus­set­zun­gen für den Erhalt der monat­li­chen Rente sind klar defi­niert: Die geis­ti­gen oder kör­per­li­chen Fähig­kei­ten müs­sen für vor­aus­sicht­lich min­des­tens 12 Monate ohne Unter­bre­chung stark beein­träch­tigt sein. Die Rente wird auch aus­ge­zahlt, wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer schon seit sechs Mona­ten dau­er­haft pfle­ge­be­dürf­tig ist.

Fol­gende kör­per­li­che und geis­tige Fähig­kei­ten sind versichert:

  • Gebrauch der Beine
  • Gebrauch eines Armes
  • Gebrauch bei­der Hände
  • Auto­fah­ren
  • Knien oder Bücken
  • Sehen
  • Spre­chen
  • Hören
  • Gleich­ge­wichts­sinn
  • Intel­lekt / Gedächtnis
  • Pfle­ge­be­dürf­tig­keit
  • Gesetz­li­che Betreuung

Die genauen Richt­li­nien und Vor­aus­set­zun­gen für aus­rei­chende Beein­träch­ti­gung der kör­per­li­chen und geis­ti­gen Fähig­kei­ten sind den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen der Alli­anz zu ent­neh­men. Gene­rell gilt, dass die Beein­träch­ti­gun­gen vor­aus­sicht­lich min­des­tens 12 Monate lang unun­ter­bro­chen andau­ern wer­den bzw. schon seit 12 Mona­ten bestehen.

Einmalzahlung bei schwerer Krankheit (Dread Disease)

Erkrankt der Ver­si­che­rungs­neh­mer an einer schwe­ren Krank­heit, erhält er von der Alli­anz Kör­per­Schutz­Po­lice eine Ein­mal­zah­lung in Höhe von 12 Monats­ren­ten bzw. einer Jah­res­rente. Von den Bei­trags­zah­lun­gen ist der Ver­si­cherte aller­dings nicht befreit. Die Ein­mal­zah­lung wird pro schwere Krank­heit nur ein­mal geleis­tet. Erlei­det ein Ver­si­che­rungs­neh­mer einen Schlag­an­fall, erhält er die Zah­lung. Folgt zwei Jahre spä­ter ein wei­te­rer Schlag­an­fall, wird keine zweite Aus­zah­lung geleistet.

Fol­gende schwere Krank­hei­ten sind versichert:

  • Krebs
  • Herz­in­farkt
  • Schlag­an­fall
  • Mul­ti­ple Sklerose
  • Koma
  • Quer­schnitts­läh­mung

In wel­chen For­men bzw. Sta­dien die Krank­hei­ten vor­lie­gen müs­sen, ist den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen des Anbie­ters zu entnehmen.

Einmalzahlung plus monatliche Rente möglich

Auch eine Kom­bi­na­tion aus Ein­mal­zah­lung und monat­li­cher Rente ist bei der Alli­anz Kör­per­schutz Police mög­lich. Erlei­det ein Ver­si­che­rungs­neh­mer bei­spiels­weise einen Schlag­an­fall und ist anschlie­ßend dau­er­haft kör­per­lich oder geis­tig beein­träch­tigt, erhält er sowohl die Ein­mal­zah­lung auf­grund der schwe­ren Krank­heit, als auch die Rente inklu­sive Bei­trags­be­frei­ung auf­grund der dau­er­haf­ten Beeinträchtigung.

Baustein Pflegevorsorge

Als Zusatz­bau­stein kann der Ver­si­che­rungs­schutz um die Pfle­ge­vor­sorge erwei­tert wer­den. Mit die­sem Bau­stein ver­si­chert man sich für den Fall der Pfle­ge­be­dürf­tig­keit. Sollte sich ein Ver­si­che­rungs­neh­mer für die Pfle­ge­vor­sorge ent­schei­den, erhält er im Pfle­ge­fall eine Pfle­ger­ente aus­ge­zahlt. Diese ersetzt die Rente der Kör­per­Schutz­Po­lice nicht, son­dern wird zusätz­lich geleistet.

Die Pfle­ger­ente ist im Gegen­satz zur monat­li­chen Rente zeit­lich unbe­grenzt und wird lebens­lang bzw. bis zum Ende der Pfle­ge­be­dürf­tig­keit aus­ge­zahlt. Wird man wäh­rend der Ver­si­che­rungs­lauf­zeit nicht pfle­ge­be­dürf­tig, hat man seine Bei­träge für die Pfle­ge­vor­sorge nicht umsonst gezahlt.

Es besteht die Option, die Pfle­ge­zu­satz­rente ohne erneute Gesund­heits­prü­fung in eine lebens­lange Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung umzu­wan­deln. Mög­lich ist diese Umwand­lung 5, 15 oder 25 Jahre vor Ver­trags­ende. Auch zum Ver­trags­ende selbst ist die Umwand­lung in eine Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung noch möglich.

Wei­tere Dread Dise­ase Ver­si­che­run­gen im Vergleich: