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Die Nürnberger bietet mit dem ErnstfallSchutz eine eigenständige Dread Disease Versicherung an. Die schwere Krankheiten Versicherung der Nürnberger versichert bis zu 58 schwere Erkrankungen. Im Basisschutz ErnstfallSchutz Comfort sind 50 schwere Krankheiten versichert. Kinder sind bis zum 18. Geburtstag automatisch mitversichert und auf Wunsch kann der Versicherungsschutz für Kinder um acht weitere Erkrankungen erweitert werden.
ErnstfallSchutz Premium bietet darüber hinaus auch weitere Leistungen wie bis zu 5.000 Euro SofortHilfe, die direkt bei Diagnosestellung ausgezahlt wird. Zudem erlischt der Versicherungsschutz durch den ersten Leistungsfall nicht. Der Versicherungsnehmer erhält auch bei einer zweiten schweren Erkrankung die volle Versicherungssumme ausgezahlt.
Für wen ist der Nürnberger ErnstfallSchutz geeignet?
Der Nürnberger ErnstfallSchutz eignet sich für jeden, der keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte oder kann. Im Falle einer schweren Erkrankung wird eine Einmalzahlung in festgelegter Höhe ausgezahlt. Das Geld steht dem Versicherungsnehmer zur freien Verfügung und kann frei verwendet werden.
Besonders interessant ist der Nürnberger ErnstfallSchutz für Familien. Kinder sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert. Für einen geringen Aufpreis kann der Leistungsumfang um die Versicherung von 8 weiteren schweren Krankheiten erweitert werden. Wer bei der Nürnberger eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, kann in Kombination mit der Dread Disease Versicherung bares Geld sparen. Sollte die Berufsunfähigkeit aus Gründen eintreten, die vom ErnstfallSchutz nicht abgedeckt werden, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der ErnstfallSchutz ist dann beitragsfrei.
Allgemeine Leistungen der Nürnberger Dread Disease Versicherung ErnstfallSchutz
Die Versicherungssumme wird im Leistungsfall als Einmalzahlung ausgezahlt. Verwendungsvorschriften gibt es nicht, der Versicherungsnehmer kann frei über das Geld verfügen. Versichert werden können Summen ab 25.000 Euro. Die Nürnberger erbringt in einigen Fällen auch Teilleistungen, beispielsweise bei einem Herzinfarkt, Schlaganfall oder den Diagnosen Multiple Sklerose und invasiv wachsender Krebs.
Kinder sind bis zu ihrem 18. Geburtstag automatisch mitversichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich über 50 schwere Erkrankungen und kann bei Kindern um 8 weitere Erkrankungen ausgeweitet werden. Im Todesfall erhalten die Angehörigen einen festlegbaren Teil der Versicherungssumme ausgezahlt. Außerdem erbringt die Nürnberger auch eine vorgezogene Todesfallleistung.
Der Versicherungsnehmer bekommt die vereinbarte Summe ausgezahlt, wenn zwei Fachärzte attestieren, dass der Versicherungsnehmer innerhalb der nächsten 12 Monate sterben wird. Die Leistung wird selbst dann erbracht, wenn die Krankheit bzw. Verletzung nicht im ErnstfallSchutz versichert ist. Zudem gibt es eine Nachversicherungsgarantie.
Nürnberger ErnstfallSchutz: Versicherte schwere Krankheiten
Versichert sind 50 unterschiedliche schwere Erkrankungen bzw. Verletzungen. In den Versicherungsbedingungen ist klar geregelt, welche Bedingungen für die Anerkennung als Erkrankung erfüllt sein müssen. Solche Bedingungen können beispielsweise bestimmte Blutwerte sein, die für eine schwere Erkrankung typisch sind. Die Versicherungssumme wird ausgezahlt, wenn der Versicherungsnehmer nach der Diagnose noch 14 Tage überlebt. In manchen Fällen wird aber auch ein Teil der Summe als Sofortzahlung geleistet.
Folgende 50 Dread Diseases sind versichert:
- Akute bakterielle Meningitis
- Alzheimer-Erkrankung vor dem 67. Geburtstag
- Amputation eines Armes oder Beines
- Amyotrophische Lateralsklerose (ALS)
- Angioplastie
- Aplastische Anämie
- Ausfall der Bauchspeicheldrüsenfunktion
- Bypass-Operation
- Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung (CJK)
- Erste Operation an den Herzklappen
- Familiäre Motoneuronerkrankung (MND)
- Fortgeschrittene Hepatitis C durch eine bestimmte berufliche Tätigkeit
- Fortgeschrittene Hepatitis-C- und / oder HIV-Infektion durch Transfusion von Blutprodukten
- Fortgeschrittenes Rheuma (rheumatoide Arthritis)
- Funktionsausfall eines Armes oder Beines
- Gutartiger Hirntumor
- Herzinfarkt
- Herztransplantation
- HIV-Infektion durch eine bestimmte berufliche Tätigkeit
- Invasiv wachsender Krebs
- Kardiomyopathie
- Kinderlähmung
- Knochenmark-Transplantation
- Koma
- Konstriktive Perikarditis
- Multiple Sklerose
- Multisystematrophie (MSA)
- Muskeldystrophie
- Offene Operation am Gehirn
- Offene Operation an der Körperschlagader (Aorta)
- Operiertes Gehirnaneurysma
- Organtransplantation (Leber, Niere, Lunge, Bauchspeicheldrüse)
- Parkinson-Krankheit
- Pflegebedürftigkeit 14. – 67. Geburtstag
- Primäre Lateralsklerose (PLS)
- Progressive Bulbärparalyse
- Progressive spinale Muskelatrophie
- Querschnittslähmung
- Schlaganfall
- Schwere Erkrankung der Lunge
- Schwere Erkrankung des zentralen Nervensystems vor dem 67. Geburtstag
- Schwere Leberfunktionsstörung
- Schwere Verbrennung, Verätzung, Erfrierung
- Schwere Verletzung des Kopfes und des Gehirns
- Schweres dialysepflichtiges Nierenversagen
- Systemischer Lupus erythematodes
- Verlust der Sprache
- Verlust des Hörens (Taubheit)
- Verlust des Sehens (Blindheit)
- Verlust von Grundfähigkeiten infolge eines Unfalls
Optional können bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Geburtstag zusätzlich folgende schweren Erkrankungen versichert werden:
- Schwerer Herzfehler
- Mukoviszidose
- Virale Enzephalitis
- Vergiftung
- Schwere Stoffwechselstörung
- Hypoxischer Hirnschaden
- Schweres kombiniertes Immundefektsyndrom (SCID)
- Neurofibromatose Typ 1
Zusatzoption zur Berufsunfähigkeitsversicherung: Nürnberger SchnellHilfe
Im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung bietet die Nürnberger Versicherung die Dread Disease Zusatzversicherung SchnellHilfe an. Der Leistungskatalog umfasst fünf schwere Krankheiten, Bypass-Operationen und drei Grundfähigkeiten. Erbracht werden die Leistungen entweder als Einmalzahlung von maximal 30.000 Euro oder als Rentenzahlung mit einem Jahr Laufzeit. Sollte die Erkrankung Berufsunfähigkeit auslösen, greift die BU Versicherung in vollem Umfang, unabhängig davon, ob SchnellHilfe in Anspruch genommen wurde oder nicht. Die Auszahlung erfolgt, wenn der Versicherungsnehmer nach der Diagnose noch 30 Tage lang weitergelebt hat.
Für wen ist die Nürnberger SchnellHilfe geeignet?
Da es die Schwere Krankheiten Versicherung „SchnellHilfe“ nicht als eigenständiges Produkt, sondern nur als Zusatzoption der Berufsunfähigkeitsversicherung der Nürnberger gibt, eignet sie sich prinzipiell nur für Menschen, die bei der Nürnberger eine BU Versicherung abgeschlossen haben oder daran interessiert sind, dies in näherer Zukunft zu tun.
Sind diese Grundvoraussetzungen erfüllt, bietet sich die Option SchnellHilfe für jeden an, der im Falle einer schweren Erkrankung zusätzliches Geld benötigt, um zum Beispiel spezielle Behandlungsmöglichkeiten oder Umbaumaßnahmen in Haus bzw. Wohnung zu finanzieren. Die SchnellHilfe wird unabhängig davon gewährt, ob die Erkrankung tatsächlich zu einer Berufsunfähigkeit führt.
Allgemeine Leistungen der Nürnberger Dread Disease SchnellHilfe
Die SchnellHilfe ist zwar eine Zusatzversicherung zur BU, jedoch kann sie auch in Anspruch genommen werden, wenn die Erkrankung nicht zur Berufsunfähigkeit führt und entsprechend keine Leistungen der BU erbracht werden.
Es gibt zwei Arten, auf die die Nürnberger SchnellHilfe ihre Leistungen erbringt. Eine Möglichkeit ist eine Einmalzahlung zwischen 5.000 und 30.000 Euro. Die andere Option ist eine Monatsrente, welche ein Jahr lang gezahlt wird. Erbracht werden die Leistungen 30 Tage nach der Diagnose einer versicherten Dread Disease, allerdings nur, wenn der Betroffene zu diesem Zeitpunkt noch lebt.
Stellt sich heraus, dass die Erkrankung mindestens ein halbes Jahr andauern wird, besteht Anspruch auf die vereinbarte BU-Rente. In diesem Fall erhält der Versicherungsnehmer zusätzlich zu den Leistungen der SchnellHilfe die BU-Rente ab dem Zeitpunkt des Beginns der Berufsunfähigkeit
Versicherte Krankheiten der SchnellHilfe
Werden fest definierte schwere Erkrankungen oder schwerwiegende körperliche Beeinträchtigungen diagnostiziert, hat man Anspruch auf Leistungen der SchnellHilfe. Folgende schwere Krankheiten sind versichert:
- Herzinfarkt
- Krebs
- Schlaganfall
- Nierenversagen
- Gutartiger Hirntumor
- Verlust des Gehvermögens
- Verlust des Hörvermögens
- Verlust des Sehvermögens
- Bypassoperation der Koronararterien
Leistungsausschlüsse, genaue Definitionen der Leistungen und deren Voraussetzungen sind den offiziellen Versicherungsbedingungen der Nürnberger zu entnehmen.