Nürnberger Versicherung - ErnstfallSchutz & SchnellHilfe

Inhalts­ver­zeich­nis

Die Nürn­ber­ger bie­tet mit dem Ernst­fall­Schutz eine eigen­stän­dige Dread Dise­ase Ver­si­che­rung an. Die schwere Krank­hei­ten Ver­si­che­rung der Nürn­ber­ger ver­si­chert bis zu 58 schwere Erkran­kun­gen. Im Basis­schutz Ernst­fall­Schutz Com­fort sind 50 schwere Krank­hei­ten ver­si­chert. Kin­der sind bis zum 18. Geburts­tag auto­ma­tisch mit­ver­si­chert und auf Wunsch kann der Ver­si­che­rungs­schutz für Kin­der um acht wei­tere Erkran­kun­gen erwei­tert werden.

Ernst­fall­Schutz Pre­mium bie­tet dar­über hin­aus auch wei­tere Leis­tun­gen wie bis zu 5.000 Euro Sofort­Hilfe, die direkt bei Dia­gno­se­stel­lung aus­ge­zahlt wird. Zudem erlischt der Ver­si­che­rungs­schutz durch den ers­ten Leis­tungs­fall nicht. Der Ver­si­che­rungs­neh­mer erhält auch bei einer zwei­ten schwe­ren Erkran­kung die volle Ver­si­che­rungs­summe ausgezahlt.

Für wen ist der Nürnberger ErnstfallSchutz geeignet?

Der Nürn­ber­ger Ernst­fall­Schutz eig­net sich für jeden, der keine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abschlie­ßen möchte oder kann. Im Falle einer schwe­ren Erkran­kung wird eine Ein­mal­zah­lung in fest­ge­leg­ter Höhe aus­ge­zahlt. Das Geld steht dem Ver­si­che­rungs­neh­mer zur freien Ver­fü­gung und kann frei ver­wen­det werden.

Beson­ders inter­es­sant ist der Nürn­ber­ger Ernst­fall­Schutz für Fami­lien. Kin­der sind bis zur Voll­endung des 18. Lebens­jah­res mit­ver­si­chert. Für einen gerin­gen Auf­preis kann der Leis­tungs­um­fang um die Ver­si­che­rung von 8 wei­te­ren schwe­ren Krank­hei­ten erwei­tert wer­den. Wer bei der Nürn­ber­ger eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abge­schlos­sen hat, kann in Kom­bi­na­tion mit der Dread Dise­ase Ver­si­che­rung bares Geld spa­ren. Sollte die Berufs­un­fä­hig­keit aus Grün­den ein­tre­ten, die vom Ernst­fall­Schutz nicht abge­deckt wer­den, bleibt der Ver­si­che­rungs­schutz bestehen. Der Ernst­fall­Schutz ist dann beitragsfrei.

Allgemeine Leistungen der Nürnberger Dread Disease Versicherung ErnstfallSchutz

Die Ver­si­che­rungs­summe wird im Leis­tungs­fall als Ein­mal­zah­lung aus­ge­zahlt. Ver­wen­dungs­vor­schrif­ten gibt es nicht, der Ver­si­che­rungs­neh­mer kann frei über das Geld ver­fü­gen. Ver­si­chert wer­den kön­nen Sum­men ab 25.000 Euro. Die Nürn­ber­ger erbringt in eini­gen Fäl­len auch Teil­leis­tun­gen, bei­spiels­weise bei einem Herz­in­farkt, Schlag­an­fall oder den Dia­gno­sen Mul­ti­ple Skle­rose und inva­siv wach­sen­der Krebs.

Kin­der sind bis zu ihrem 18. Geburts­tag auto­ma­tisch mit­ver­si­chert. Der Ver­si­che­rungs­schutz erstreckt sich über 50 schwere Erkran­kun­gen und kann bei Kin­dern um 8 wei­tere Erkran­kun­gen aus­ge­wei­tet wer­den. Im Todes­fall erhal­ten die Ange­hö­ri­gen einen fest­leg­ba­ren Teil der Ver­si­che­rungs­summe aus­ge­zahlt. Außer­dem erbringt die Nürn­ber­ger auch eine vor­ge­zo­gene Todesfallleistung.

Der Ver­si­che­rungs­neh­mer bekommt die ver­ein­barte Summe aus­ge­zahlt, wenn zwei Fach­ärzte attes­tie­ren, dass der Ver­si­che­rungs­neh­mer inner­halb der nächs­ten 12 Monate ster­ben wird. Die Leis­tung wird selbst dann erbracht, wenn die Krank­heit bzw. Ver­let­zung nicht im Ernst­fall­Schutz ver­si­chert ist. Zudem gibt es eine Nachversicherungsgarantie.

Nürnberger ErnstfallSchutz: Versicherte schwere Krankheiten

Ver­si­chert sind 50 unter­schied­li­che schwere Erkran­kun­gen bzw. Ver­let­zun­gen. In den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen ist klar gere­gelt, wel­che Bedin­gun­gen für die Aner­ken­nung als Erkran­kung erfüllt sein müs­sen. Sol­che Bedin­gun­gen kön­nen bei­spiels­weise bestimmte Blut­werte sein, die für eine schwere Erkran­kung typisch sind. Die Ver­si­che­rungs­summe wird aus­ge­zahlt, wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer nach der Dia­gnose noch 14 Tage über­lebt. In man­chen Fäl­len wird aber auch ein Teil der Summe als Sofort­zah­lung geleistet.

Fol­gende 50 Dread Dise­a­ses sind versichert:

  • Akute bak­te­ri­elle Meningitis
  • Alz­hei­mer-Erkran­kung vor dem 67. Geburtstag
  • Ampu­ta­tion eines Armes oder Beines
  • Amyo­tro­phi­sche Late­ral­skle­rose (ALS)
  • Angio­plas­tie
  • Aplas­ti­sche Anämie
  • Aus­fall der Bauchspeicheldrüsenfunktion
  • Bypass-Ope­ra­tion
  • Creutz­feldt-Jakob-Erkran­kung (CJK)
  • Erste Ope­ra­tion an den Herzklappen
  • Fami­liäre Moto­neu­ro­n­er­kran­kung (MND)
  • Fort­ge­schrit­tene Hepa­ti­tis C durch eine bestimmte beruf­li­che Tätigkeit
  • Fort­ge­schrit­tene Hepa­ti­tis-C- und / oder HIV-Infek­tion durch Trans­fu­sion von Blutprodukten
  • Fort­ge­schrit­te­nes Rheuma (rheu­ma­to­ide Arthritis)
  • Funk­ti­ons­aus­fall eines Armes oder Beines
  • Gut­ar­ti­ger Hirntumor
  • Herz­in­farkt
  • Herz­trans­plan­ta­tion
  • HIV-Infek­tion durch eine bestimmte beruf­li­che Tätigkeit
  • Inva­siv wach­sen­der Krebs
  • Kar­dio­myo­pa­thie
  • Kin­der­läh­mung
  • Kno­chen­mark-Trans­plan­ta­tion
  • Koma
  • Konstrik­tive Perikarditis
  • Mul­ti­ple Sklerose
  • Mul­ti­sys­te­m­atro­phie (MSA)
  • Mus­kel­dys­tro­phie
  • Offene Ope­ra­tion am Gehirn
  • Offene Ope­ra­tion an der Kör­per­schlag­ader (Aorta)
  • Ope­rier­tes Gehirnaneurysma
  • Organ­trans­plan­ta­tion (Leber, Niere, Lunge, Bauchspeicheldrüse)
  • Par­kin­son-Krank­heit
  • Pfle­ge­be­dürf­tig­keit 14. – 67. Geburtstag
  • Pri­märe Late­ral­skle­rose (PLS)
  • Pro­gres­sive Bulbärparalyse
  • Pro­gres­sive spi­nale Muskelatrophie
  • Quer­schnitts­läh­mung
  • Schlag­an­fall
  • Schwere Erkran­kung der Lunge
  • Schwere Erkran­kung des zen­tra­len Ner­ven­sys­tems vor dem 67. Geburtstag
  • Schwere Leber­funk­ti­ons­stö­rung
  • Schwere Ver­bren­nung, Ver­ät­zung, Erfrierung
  • Schwere Ver­let­zung des Kop­fes und des Gehirns
  • Schwe­res dia­ly­se­pflich­ti­ges Nierenversagen
  • Sys­te­mi­scher Lupus erythematodes
  • Ver­lust der Sprache
  • Ver­lust des Hörens (Taub­heit)
  • Ver­lust des Sehens (Blind­heit)
  • Ver­lust von Grund­fä­hig­kei­ten infolge eines Unfalls

Optio­nal kön­nen bei Kin­dern und Jugend­li­chen bis zum 18. Geburts­tag zusätz­lich fol­gende schwe­ren Erkran­kun­gen ver­si­chert werden:

  • Schwe­rer Herzfehler
  • Muko­vis­zi­dose
  • Virale Enze­pha­li­tis
  • Ver­gif­tung
  • Schwere Stoff­wech­sel­stö­rung
  • Hypo­xi­scher Hirnschaden
  • Schwe­res kom­bi­nier­tes Immun­de­fekt­syn­drom (SCID)
  • Neu­ro­fi­brom­a­tose Typ 1

Zusatzoption zur Berufsunfähigkeitsversicherung: Nürnberger SchnellHilfe

Im Rah­men einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bie­tet die Nürn­ber­ger Ver­si­che­rung die Dread Dise­ase Zusatz­ver­si­che­rung Schnell­Hilfe an. Der Leis­tungs­ka­ta­log umfasst fünf schwere Krank­hei­ten, Bypass-Ope­ra­tio­nen und drei Grund­fä­hig­kei­ten. Erbracht wer­den die Leis­tun­gen ent­we­der als Ein­mal­zah­lung von maxi­mal 30.000 Euro oder als Ren­ten­zah­lung mit einem Jahr Lauf­zeit. Sollte die Erkran­kung Berufs­un­fä­hig­keit aus­lö­sen, greift die BU Ver­si­che­rung in vol­lem Umfang, unab­hän­gig davon, ob Schnell­Hilfe in Anspruch genom­men wurde oder nicht. Die Aus­zah­lung erfolgt, wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer nach der Dia­gnose noch 30 Tage lang wei­ter­ge­lebt hat.

Für wen ist die Nürnberger SchnellHilfe geeignet?

Da es die Schwere Krank­hei­ten Ver­si­che­rung „Schnell­Hilfe“ nicht als eigen­stän­di­ges Pro­dukt, son­dern nur als Zusatz­op­tion der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung der Nürn­ber­ger gibt, eig­net sie sich prin­zi­pi­ell nur für Men­schen, die bei der Nürn­ber­ger eine BU Ver­si­che­rung abge­schlos­sen haben oder daran inter­es­siert sind, dies in nähe­rer Zukunft zu tun.

Sind diese Grund­vor­aus­set­zun­gen erfüllt, bie­tet sich die Option Schnell­Hilfe für jeden an, der im Falle einer schwe­ren Erkran­kung zusätz­li­ches Geld benö­tigt, um zum Bei­spiel spe­zi­elle Behand­lungs­mög­lich­kei­ten oder Umbau­maß­nah­men in Haus bzw. Woh­nung zu finan­zie­ren. Die Schnell­Hilfe wird unab­hän­gig davon gewährt, ob die Erkran­kung tat­säch­lich zu einer Berufs­un­fä­hig­keit führt.

Allgemeine Leistungen der Nürnberger Dread Disease SchnellHilfe

Die Schnell­Hilfe ist zwar eine Zusatz­ver­si­che­rung zur BU, jedoch kann sie auch in Anspruch genom­men wer­den, wenn die Erkran­kung nicht zur Berufs­un­fä­hig­keit führt und ent­spre­chend keine Leis­tun­gen der BU erbracht werden.

Es gibt zwei Arten, auf die die Nürn­ber­ger Schnell­Hilfe ihre Leis­tun­gen erbringt. Eine Mög­lich­keit ist eine Ein­mal­zah­lung zwi­schen 5.000 und 30.000 Euro. Die andere Option ist eine Monats­rente, wel­che ein Jahr lang gezahlt wird. Erbracht wer­den die Leis­tun­gen 30 Tage nach der Dia­gnose einer ver­si­cher­ten Dread Dise­ase, aller­dings nur, wenn der Betrof­fene zu die­sem Zeit­punkt noch lebt.

Stellt sich her­aus, dass die Erkran­kung min­des­tens ein hal­bes Jahr andau­ern wird, besteht Anspruch auf die ver­ein­barte BU-Rente. In die­sem Fall erhält der Ver­si­che­rungs­neh­mer zusätz­lich zu den Leis­tun­gen der Schnell­Hilfe die BU-Rente ab dem Zeit­punkt des Beginns der Berufsunfähigkeit

Versicherte Krankheiten der SchnellHilfe

Wer­den fest defi­nierte schwere Erkran­kun­gen oder schwer­wie­gende kör­per­li­che Beein­träch­ti­gun­gen dia­gnos­ti­ziert, hat man Anspruch auf Leis­tun­gen der Schnell­Hilfe. Fol­gende schwere Krank­hei­ten sind versichert:

  • Herz­in­farkt
  • Krebs
  • Schlag­an­fall
  • Nie­ren­ver­sa­gen
  • Gut­ar­ti­ger Hirntumor
  • Ver­lust des Gehvermögens
  • Ver­lust des Hörvermögens
  • Ver­lust des Sehvermögens
  • Bypass­ope­ra­tion der Koronararterien

Leis­tungs­aus­schlüsse, genaue Defi­ni­tio­nen der Leis­tun­gen und deren Vor­aus­set­zun­gen sind den offi­zi­el­len Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen der Nürn­ber­ger zu entnehmen.

Wei­tere Dread Dise­ase Ver­si­che­run­gen im Vergleich: