BBV Dread Disease Versicherung – Diagnose X

Die Baye­ri­sche, bes­ser als BBV Ver­si­che­rung bekannt, bie­tet unter­schied­li­che Dread Dise­ase Ver­si­che­run­gen an, beide als Vari­ante des Tarifs Dia­gnose X. Beide Tarif­mo­delle kön­nen sowohl als selbst­stän­dige Ver­si­che­rung oder als Zusatz­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wer­den. Zudem muss sich nie­mand für eine Vari­ante ent­schei­den, denn beide las­sen sich auch kombinieren.

Mit dem Tarif Dia­gnose X Multi Pro­tect wird eine Exis­tenz­si­che­rungs-Rente ange­bo­ten, wel­che unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen aus­ge­zahlt wird. Die Rente wird zum Bei­spiel im Falle einer Krebs­er­kran­kung aus­ge­zahlt, ebenso bei Pfle­ge­be­dürf­tig­keit, bestimm­ten Organ­schä­den, Ver­lust von Grund­fä­hig­kei­ten, psy­chi­schen Erkran­kun­gen mit bestimm­ten Fol­gen oder dau­er­haf­ter Beein­träch­ti­gung nach einem schwe­ren Unfall.

Eine Ein­mal­zah­lung auf­grund einer schwe­ren Krank­heit leis­tet die BBV im Tarif Dia­gnose X Pre­mium Pro­tect. Der Ver­si­che­rungs­schutz die­ser Dread Dise­ase Ver­si­che­rung umfasst Sofort­hilfe bei 38 ver­schie­de­nen Erkrankungen.

Finanzielle Soforthilfe: Diagnose X Premium Protect

Die Dread Dise­ase Ver­si­che­rung der BBV garan­tiert mit dem Tarif Dia­gnose X Pre­mium Pro­tect eine Ein­mal­zah­lung, sollte der Ver­si­che­rungs­neh­mer an einer schwe­ren Krank­heit erkran­ken. Vor dem Abschluss des Ver­si­che­rungs­ver­trags erhält man ein per­sön­li­ches Ange­bot, wel­ches auf Grund­lage der finan­zi­el­len Mög­lich­kei­ten und Wün­schen des Ver­si­che­rungs­neh­mers und des Risi­kos des Leis­tungs­ein­tritts berech­net wird. Somit kann man selbst über die Höhe der Ein­mal­zah­lung ent­schei­den und dem­entspre­chend auch über die Beitragshöhe.

Warum eine Dread Disease Versicherung mit Einmalzahlung?

Eine schwere Erkran­kung ist mit Kos­ten ver­bun­den, über die man im Vor­feld über­haupt nicht nach­denkt, wie bei­spiels­weise teure Auf­ent­halte in einer pri­va­ten Reha­kli­nik, behin­der­ten­ge­rech­ter Umbau der Woh­nung oder der mög­li­che Ver­lust des Arbeits­plat­zes. Die Leis­tun­gen der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­run­gen sind auf das Nötigste beschränkt. Viele schwere Krank­hei­ten kön­nen mit moderns­ten The­ra­pie­ver­fah­ren geheilt wer­den, doch die Kasse über­nimmt nur die Kos­ten der bewähr­ten und güns­ti­ge­ren The­ra­pie, das moderne Ver­fah­ren zah­len Betrof­fene selbst.

Genau hier setzt Dia­gnose X Pre­mium Pro­tect an. Die Ein­mal­zah­lung soll es dem Betrof­fe­nen und sei­ner Fami­lie ermög­li­chen, sich kom­plett auf die Hei­lung kon­zen­trie­ren zu kön­nen. Mit dem Geld hat man ein finan­zi­el­les Pols­ter, mit dem man die best­mög­li­che The­ra­pie und mög­li­che Fol­ge­kos­ten bezah­len kann. Eine schwere Krank­heit sorgt in den meis­ten Fäl­len dafür, dass Betrof­fene und deren Ange­hö­rige ihr Leben von jetzt auf gleich neu aus­rich­ten müs­sen. In einem sol­chen Fall ist die Ein­mal­zah­lung eine sehr wert­volle Stütze.

Dia­gnose X Pre­mium Pro­tect ver­si­chert fol­gende Krankheiten:

  • Myo­kard­in­farkt (Herz­in­farkt)
  • Krebs
  • Schlag­an­fall
  • Bypass-Ope­ra­tion der Herzkranzgefäße
  • Ope­ra­tion der Haupt­schlag­ader (Aorta)
  • Herz­klap­pen­ope­ra­tion
  • Pri­märe Kardiomyopathie
  • Alz­hei­mer-Krank­heit vor dem 65. Lebensjahr
  • Idio­pa­thi­sches Par­kin­son-Syn­drom (Mor­bus Par­kin­son) vor dem 65. Lebensjahr
  • Gut­ar­ti­ger Hirntumor
  • Bak­te­ri­elle Menin­gi­tis (Bak­te­ri­elle Hirnhautentzündung)
  • Akute Virale Enzephalitis
  • Spo­ra­di­sche Creutz­feldt-Jakob-Krank­heit (sCJK)
  • Moto­neu­ron-Erkran­kung
  • Mus­kel­dys­tro­phie
  • Pri­märe Neben­nie­ren­rin­den­in­suf­fi­zi­enz (Mor­bus Addison)
  • Chro­ni­sches Nierenversagen
  • Fort­ge­schrit­tene Lebererkrankung
  • Fort­ge­schrit­tene Lungenerkrankung
  • Organ- oder Knochenmarkstransplantation
  • Mul­ti­ple Sklerose
  • Läh­mung von Glied­ma­ßen (Quer­schnitts­läh­mung)
  • Polio­mye­li­tis (Kin­der­läh­mung)
  • HIV-Infek­tion als Folge einer Bluttransfusion
  • HIV-Infek­tion als Folge bestimm­ter beruf­li­cher Tätigkeiten
  • Schwere Rheu­ma­to­ide Arthritis
  • Koma
  • Ver­lust der Sprache
  • Hoch­gra­dige Sehbehinderung
  • Taub­heit
  • Schwe­res Schä­del-Hirn Trauma (Schwere Kopfverletzung)
  • Ver­lust von Gliedmaßen
  • Schwere Ver­bren­nung
  • Ver­lust der Eigen­stän­dig­keit (Pfle­ge­be­dürf­tig­keit) vor dem 65. Lebensjahr
  • Pri­märe Pul­mo­n­ale Hyper­to­nie (pri­mä­rer Lungenhochdruck)
  • Aplas­ti­sche Anämie
  • Sons­tige Erkran­kun­gen des zen­tra­len Ner­ven­sys­tems vor dem 65. Lebensjahr
  • Töd­li­che Krankheit

Auch der Todes­fall ist ver­si­chert. Stirbt der Ver­si­che­rungs­neh­mer aus einem nicht ver­si­cher­ten Grund, zahlt die BBV 5.000 Euro aus. Nicht voll­jäh­rige Kin­der sind kos­ten­frei bis zu einer Höhe von 25.000 Euro mit­ver­si­chert. Die Ver­si­che­rungs­summe wird nur ein­mal aus­ge­zahlt, der Ver­si­che­rungs­schutz endet mit dem ers­ten Leistungsfall.

Leis­tungs­aus­schlüsse, genaue Defi­ni­tio­nen der Leis­tun­gen und deren Vor­aus­set­zun­gen sind den offi­zi­el­len Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen der BBV zu entnehmen.

Existenzsicherungsrente: Diagnose X Multi Protect

Im Falle einer schwe­ren Krank­heit erhält der Betrof­fene im Tarif Dia­gnose X Multi Pro­tect eine monat­li­che Exis­tenz­si­che­rungs­rente aus­ge­zahlt. Die Höhe der Ren­ten­zah­lun­gen kann der Ver­si­che­rungs­neh­mer vor dem Ver­trags­ab­schluss in hun­der­ter­schrit­ten zwi­schen 500 und 3.000 Euro selbst festlegen.

Die Exis­tenz­si­che­rungs­rente wird im Falle einer schwe­ren Erkran­kung bis zu deren Hei­lung gezahlt oder bis der Ver­si­che­rungs­neh­mer das 67. Lebens­jahr voll­endet hat. Optio­nal kann man aber auch Ren­ten­zah­lun­gen bis ans Lebens­ende ver­ein­ba­ren. Bei den meis­ten schwe­ren Erkran­kun­gen wird die Exis­tenz­si­che­rungs­rente zunächst bis zu drei Jahre lang aus­ge­zahlt, wobei die BBV ein­mal im Jahr das Recht hat, den Gesund­heits­zu­stand des Ver­si­che­rungs­neh­mers über­prü­fen zu las­sen. Bei­träge wer­den in die­sem Zeit­raum nicht eingezogen.

Sind die Leis­tungs­vor­aus­set­zun­gen min­des­tens drei Jahre lang ohne Unter­bre­chung gege­ben, wird die Rente bis zum ver­ein­bar­ten Zah­lungs­ende, also lebens­lang oder bis 67 Jahre gezahlt. In die­sem Fall muss der Ver­si­che­rungs­neh­mer aller­dings wie­der Bei­träge zahlen.

Anspruch auf die Rente besteht im Tarif Dia­gnose X Multi Pro­tect, wenn die Leis­tungs­be­din­gun­gen min­des­tens eines der fünf Bau­steine erfüllt sind. Diese fünf Bau­steine sind:

  • Schwere Unfälle
  • Organ­schä­den
  • Ver­lust von Grundfähigkeiten
  • Pfle­ge­be­dürf­tig­keit
  • Krebs­er­kran­kung

Wird bei dem Ver­si­che­rungs­neh­mer infolge eines schwe­ren Unfalls eine min­des­tens fünf­zig­pro­zen­tige Inva­li­di­tät fest­ge­stellt, wird die Rente aus­ge­zahlt. Die Ein­stu­fung erfolgt nach Glie­dertaxe. Die Bedin­gun­gen der Pfle­ge­be­dürf­tig­keit sind erfüllt, sobald der Ver­si­che­rungs­neh­mer min­des­tens Pfle­ge­stufe I erhal­ten hat.

Defi­ni­tio­nen der Bau­steine Organ­schä­den, Grund­fä­hig­kei­ten und Krebs­er­kran­kung sind im Ein­zel­nen in den offi­zi­el­len Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen der BBV nach­zu­le­sen. Glei­ches gilt für sämt­li­che Leis­tungs­aus­schlüsse, Zusatz­leis­tun­gen und so weiter.

Tarifkombination auch mit Berufsunfähigkeitsversicherung: Diagnose X Income Protect

Die Dread Dise­ase Ver­si­che­rung der BBV wird auch als Kom­bi­pro­dukt ange­bo­ten. Das bedeu­tet, dass es mög­lich ist, sowohl die Ein­mal­zah­lung als auch die monat­li­che Exis­tenz­si­che­rungs­rente zu erhalten.

Als Tarif Dia­gnose X Income Pro­tect ist außer­dem noch eine Kom­bi­na­tion mit der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung BU Pro­tect mög­lich. Alle drei Bau­steine Ein­mal­zah­lung, Exis­tenz­si­che­rungs­rente und Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung sind frei kombinierbar.

Wei­tere Dread Dise­ase Ver­si­che­run­gen im Vergleich: