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Die Dread Disease Versicherung der Swiss Life ist als Schwere-Krankheiten-Option als Zusatzmodul im Tarif Swiss Life Vitalschutz erhältlich. Beim Vitalschutz handelt es sich um eine Grundfähigkeitsversicherung. Sollte der Versicherungsnehmer eine von 19 definierten Grundfähigkeiten, beispielsweise die Fähigkeit zu sehen, hören oder sprechen, verlieren, zahlt die Swiss Life eine monatliche Rente aus.
Der Grund für den Fähigkeitsverlust ist irrelevant, sofern er nicht grob fahrlässig (bspw. aufgrund von Alkohol- bzw. Drogenmissbrauch) oder vorsätzlich herbeigeführt wurde. Sollte eine schwere Krankheit zum Verlust einer Grundfähigkeit führen, liegt ein Leistungsfall vor und die Swiss Life zahlt die monatliche Rente aus.
Mit der Schwere-Krankheiten-Option kann man sich zusätzlich gegen die finanziellen Folgen einer Dread Disease versichern. In diesem Fall leistet die Versicherung eine Einmalzahlung, unabhängig davon, ob die Erkrankung zu einem Grundfähigkeitsverlust führt oder nicht.
Für wen eignet sich die Swiss Life Vitalschutz mit Schwere Krankheiten Option?
Der Swiss Life Vitalschutz eignet sich für alle, die den Schutz ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung ausbauen möchten. Er eignet sich auch sehr gut für alle, die aufgrund von Vorerkrankungen oder der Ausübung riskanter Hobbys oder Berufe keine oder nur eine sehr teure Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können.
Die Schwere-Krankheiten-Option ist eine gute Lösung für alle, die im Falle einer schweren Krankheit auf ein finanzielles Polster zurückgreifen möchten. Das ausgezahlte Geld steht zur freien Verfügung und kann beispielsweise für bessere und teurere Therapien oder den Barrierefreien Umbau von Haus oder Wohnung eingesetzt werden.
Leistungen des Swiss Life Vitalschutz
Verliert der Versicherungsnehmer eine der vertraglich definierten Grundfähigkeiten, zahlt die Swiss Life eine monatliche Rente aus. Die Höhe der Rentenzahlungen sowie Vertrags- und Leistungsdauer können individuell festgelegt werden. Ausgezahlt wird die Rente solange die Beeinträchtigung besteht oder die vereinbarte Leistungsdauer erreicht ist.
Swiss Life Vitalschutz: Versicherte Grundfähigkeiten
- Sehen
- Sprechen
- Hören
- Gleichgewicht
- Gebrauch einer Hand
- Gebrauch eines Armes
- Heben und Tragen
- Schreiben
- Gebrauch der Beine
- Knien oder Bücken
- Stehen
- Sitzen
- Autofahren
- Pflegebedürftigkeit
- Demenz
Erweiterten Versicherungsschutz bietet der Tarif Vitalschutz Komfort. Folgende Grundfähigkeiten sind in diesem Tarif zusätzlich versichert:
- Geistige Leistungsfähigkeit (Intellekt)
- Eigenverantwortliches Handeln (Betreuung)
Der Tarif Swiss Live Vitalschutz Premium versichert darüber hinaus auch noch Schizophrenie und schwere Depressionen.
Wie der Verlust der einzelnen Fähigkeiten definiert ist und unter welchen Umständen Leistungen erbracht werden, ist den offiziellen Versicherungsbedingungen des Anbieters zu entnehmen.
Leistungen der Schwere Krankheiten Option
Mit der Schwere-Krankheiten-Option erhält man im Falle einer schweren Erkrankung eine Einmalzahlung, die wahlweise 12, 24 oder 36 Rentenzahlungen der Grundfähigkeitsversicherung entspricht. Sollte die schwere Krankheit nicht zu einem Grundfähigkeitsverlust führen, bleibt es bei der Einmalzahlung, ansonsten wird die Zahlung zusätzlich zur monatlichen Rente geleistet.
Versicherungsschutz Swiss Life Vitalschutz Schwere Krankheiten Option
- Krebs
- Herzinfarkt
- Schlaganfall
- Multiple Sklerose
- Querschnittslähmung
- Koma
- Blindheit
- Taubheit
- Verlust der Sprache
- Schädel-Hirn-Trauma
Nach dem ersten Leistungsfall endet der Versicherungsschutz der Schwere Krankheiten Option nicht. Sollte man später erneut eine schwere Krankheit bekommen, leistet die Swiss Life entsprechend eine weitere Einmalzahlung. Allerdings werden die Zahlungen nur einmal pro Krankheit geleistet. Erhält man aufgrund einer schweren Krebserkrankung eine Versicherungsleistung, geht man bei einer weiteren Krebserkrankung leer aus. Erleidet man später aber beispielsweise einen Herzinfarkt, handelt es sich dabei um einen weiteren Leistungsfall.
Genaue Definitionen der Krankheiten und mögliche Ausnahmen sind in den offiziellen Versicherungsbedingungen des Anbieters nachzuschlagen.
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