Swiss Life - Vitalschutz mit Schwere-Krankheiten-Option

Die Dread Dise­ase Ver­si­che­rung der Swiss Life ist als Schwere-Krank­hei­ten-Option als Zusatz­mo­dul im Tarif Swiss Life Vital­schutz erhält­lich. Beim Vital­schutz han­delt es sich um eine Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Sollte der Ver­si­che­rungs­neh­mer eine von 19 defi­nier­ten Grund­fä­hig­kei­ten, bei­spiels­weise die Fähig­keit zu sehen, hören oder spre­chen, ver­lie­ren, zahlt die Swiss Life eine monat­li­che Rente aus.

Der Grund für den Fähig­keits­ver­lust ist irrele­vant, sofern er nicht grob fahr­läs­sig (bspw. auf­grund von Alko­hol- bzw. Dro­gen­miss­brauch) oder vor­sätz­lich her­bei­ge­führt wurde. Sollte eine schwere Krank­heit zum Ver­lust einer Grund­fä­hig­keit füh­ren, liegt ein Leis­tungs­fall vor und die Swiss Life zahlt die monat­li­che Rente aus.

Mit der Schwere-Krank­hei­ten-Option kann man sich zusätz­lich gegen die finan­zi­el­len Fol­gen einer Dread Dise­ase ver­si­chern. In die­sem Fall leis­tet die Ver­si­che­rung eine Ein­mal­zah­lung, unab­hän­gig davon, ob die Erkran­kung zu einem Grund­fä­hig­keits­ver­lust führt oder nicht.

Für wen eignet sich die Swiss Life Vitalschutz mit Schwere Krankheiten Option?

Der Swiss Life Vital­schutz eig­net sich für alle, die den Schutz ihrer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung aus­bauen möch­ten. Er eig­net sich auch sehr gut für alle, die auf­grund von Vor­er­kran­kun­gen oder der Aus­übung ris­kan­ter Hob­bys oder Berufe keine oder nur eine sehr teure Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abschlie­ßen können.

Die Schwere-Krank­hei­ten-Option ist eine gute Lösung für alle, die im Falle einer schwe­ren Krank­heit auf ein finan­zi­el­les Pols­ter zurück­grei­fen möch­ten. Das aus­ge­zahlte Geld steht zur freien Ver­fü­gung und kann bei­spiels­weise für bes­sere und teu­rere The­ra­pien oder den Bar­rie­re­freien Umbau von Haus oder Woh­nung ein­ge­setzt werden.

Leistungen des Swiss Life Vitalschutz

Ver­liert der Ver­si­che­rungs­neh­mer eine der ver­trag­lich defi­nier­ten Grund­fä­hig­kei­ten, zahlt die Swiss Life eine monat­li­che Rente aus. Die Höhe der Ren­ten­zah­lun­gen sowie Ver­trags- und Leis­tungs­dauer kön­nen indi­vi­du­ell fest­ge­legt wer­den. Aus­ge­zahlt wird die Rente solange die Beein­träch­ti­gung besteht oder die ver­ein­barte Leis­tungs­dauer erreicht ist.

Swiss Life Vitalschutz: Versicherte Grundfähigkeiten

  • Sehen
  • Spre­chen
  • Hören
  • Gleich­ge­wicht
  • Gebrauch einer Hand
  • Gebrauch eines Armes
  • Heben und Tragen
  • Schrei­ben
  • Gebrauch der Beine
  • Knien oder Bücken
  • Ste­hen
  • Sit­zen
  • Auto­fah­ren
  • Pfle­ge­be­dürf­tig­keit
  • Demenz

Erwei­ter­ten Ver­si­che­rungs­schutz bie­tet der Tarif Vital­schutz Kom­fort. Fol­gende Grund­fä­hig­kei­ten sind in die­sem Tarif zusätz­lich versichert:

  • Geis­tige Leis­tungs­fä­hig­keit (Intel­lekt)
  • Eigen­ver­ant­wort­li­ches Han­deln (Betreu­ung)

Der Tarif Swiss Live Vital­schutz Pre­mium ver­si­chert dar­über hin­aus auch noch Schi­zo­phre­nie und schwere Depressionen.

Wie der Ver­lust der ein­zel­nen Fähig­kei­ten defi­niert ist und unter wel­chen Umstän­den Leis­tun­gen erbracht wer­den, ist den offi­zi­el­len Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen des Anbie­ters zu entnehmen.

Leistungen der Schwere Krankheiten Option

Mit der Schwere-Krank­hei­ten-Option erhält man im Falle einer schwe­ren Erkran­kung eine Ein­mal­zah­lung, die wahl­weise 12, 24 oder 36 Ren­ten­zah­lun­gen der Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ent­spricht. Sollte die schwere Krank­heit nicht zu einem Grund­fä­hig­keits­ver­lust füh­ren, bleibt es bei der Ein­mal­zah­lung, ansons­ten wird die Zah­lung zusätz­lich zur monat­li­chen Rente geleistet.

Versicherungsschutz Swiss Life Vitalschutz Schwere Krankheiten Option

  • Krebs
  • Herz­in­farkt
  • Schlag­an­fall
  • Mul­ti­ple Sklerose
  • Quer­schnitts­läh­mung
  • Koma
  • Blind­heit
  • Taub­heit
  • Ver­lust der Sprache
  • Schä­del-Hirn-Trauma

Nach dem ers­ten Leis­tungs­fall endet der Ver­si­che­rungs­schutz der Schwere Krank­hei­ten Option nicht. Sollte man spä­ter erneut eine schwere Krank­heit bekom­men, leis­tet die Swiss Life ent­spre­chend eine wei­tere Ein­mal­zah­lung. Aller­dings wer­den die Zah­lun­gen nur ein­mal pro Krank­heit geleis­tet. Erhält man auf­grund einer schwe­ren Krebs­er­kran­kung eine Ver­si­che­rungs­leis­tung, geht man bei einer wei­te­ren Krebs­er­kran­kung leer aus. Erlei­det man spä­ter aber bei­spiels­weise einen Herz­in­farkt, han­delt es sich dabei um einen wei­te­ren Leistungsfall.

Genaue Defi­ni­tio­nen der Krank­hei­ten und mög­li­che Aus­nah­men sind in den offi­zi­el­len Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen des Anbie­ters nachzuschlagen.

Wei­tere Dread Dise­ase Ver­si­che­run­gen im Vergleich: