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Die Existenzschutzversicherung ist die Dread Disease Versicherung der Axa Versicherung. Sie ist ein Modul im Geschäftsfeld der Vorsorgeversicherungen und wird als lebenslange Rente ausgezahlt. Nicht nur schwere Krankheiten sind versichert, sondern auch der Verlust von Grundfähigkeiten und schwere Unfälle.
Mit der Dread Disease Versicherung / Existenzschutzversicherung (ES) der Axa versichert man die finanziellen Folgen schwerer Krankheiten, Unfällen, Pflegebedürftigkeit und des Verlusts der Grundfähigkeiten. Im Schadenfall erhält man von der Axa eine lebenslange Rente ausgezahlt, deren Höhe beim Vertragsabschluss festgelegt wird. Diese beträgt mindestens 250 Euro und maximal 3.000 Euro.
Wer kann die Axa Existenzschutzversicherung abschließen?
Grundlegend kann jeder die Existenzschutzversicherung der Axa abschließen, der zwischen 16 und 59 Jahre alt und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht akut krank ist. Natürlich darf man einen Schnupfen haben, gemeint sind vielmehr Erkrankungen, die im Leistungskatalog der Axa aufgelistet sind. Nicht versichert werden Personen mit folgenden akuten Erkrankungen:
- Alzheimer
- Diabetes mellitus (insulinpflichtig)
- Demenz
- Herzinfarkt
- HIV
- Krebs
- Parkinson
- Schlaganfall
Ebenfalls nicht versichert werden Personen, die bereits eine Transplantation hinter sich oder einen Antrag auf eine Pflegestufe gestellt haben.
Leistungen der Axa Existenzschutzversicherung im Detail
Die Existenzschutzversicherung der Axa besteht aus vier Leistungskomponenten. Um die lebenslange Existenzrente zu bekommen, müssen die Leistungsvoraussetzungen von einer dieser Komponenten erfüllt sein. Das sind die vier Leistungskomponenten der Axa ES:
Unfallrente
Bei der Unfallrente wird die vereinbarte Existenzrente ausgezahlt, wenn infolge eines Unfalls eine mindestens 50-prozentige Invalidität nach Gliedertaxenbewertung vorliegt. Eine Wartefrist gibt es übrigens nicht. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz gleichzeitig mit dem Versicherungsbeginn startet. Die Axa verwendet einen erweiterten Unfallbegriff.
Dadurch wird auch Invalidität anerkannt, die durch Eigenbewegung entstanden sind, beispielsweise durch Bänderrisse, Gelenkverrenkungen oder Knorpelschädigungen. Invalidität infolge von Rettungsmaßnahmen oder Selbstverteidigung sind ebenfalls als Unfallfolgen eingestuft, genau wie Lebensmittelvergiftungen (außer Alkoholvergiftung) oder extreme Temperaturen.
Bei vollständiger Invalidität folgender Körperteile gelten folgende Invaliditätsgrade laut Gliedertaxenbewertung:
Arm | 70% |
Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks | 65% |
Arm bis unterhalb des Ellenbogengelenks | 60% |
Hand | 55% |
Daumen | 20% |
Zeigefinger | 10% |
Anderer Finger | 5% |
Bein über der Mitte des Oberschenkels | 70% |
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels | 60% |
Bein bis unterhalb des Knies | 50% |
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels | 45% |
Fuß | 40% |
Großer Zeh | 5% |
Andere Zehe | 2% |
Auge | 50% |
Gehör auf einem Ohr | 30% |
Geruchssinn | 10% |
Geschmackssinn | 5% |
Organkonzept
Die Leistungskomponente Organkonzept versichert die Funktionen von Organen und irreversible körperliche und geistige Beeinträchtigungen, die nicht durch die Gliedertaxenbewertung abgedeckt sind. Darunter fallen Störungen und Erkrankungen folgender Organe:
- Herz
- Krebs
- Leber
- Lunge
- Nieren
- Zentrales Nervensystem (Gehirn, Rückenmark, Psyche)
Nicht alle denkbaren Erkrankungen sind abgedeckt. Das bedeutet, dass zum Beispiel nicht alle psychischen Erkrankungen versichert sind, sondern nur die, die zu einer dauerhaften Vormundschaft oder Pflegschaft, der dauerhaften Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung oder dem Verlust der zeitlichen und räumlichen Orientierung geführt haben.
Krebserkrankungen sind ab Schweregrad 3 bei Hirntumoren bzw. Stadium 3 bei anderen Tumoren versichert. Gebärmutterhalsdysplasien CIN-1, 2 und 3 sind genau wie alle Carcinoma-in-situ (TIS) nicht versichert.
Bezüglich der Organe gibt es feste Grenzwerte, ab denen eine leistungsberechtigte Funktionsbeeinträchtigung vorliegt. Die Liste dieser Grenzwerte und der einzelnen versicherten schweren Erkrankungen sind den Versicherungsbedingungen der Axa Existenzschutzversicherung zu entnehmen.
Verlust von Grundfähigkeiten
Grundfähigkeiten sind bei der Axa Existenzschutzversicherung in zwei Kategorien eingeteilt. Um die lebenslange Existenzrente zu erhalten, müssen in dieser Kategorie mindestens 100 Punkte erreicht werden.
Der vollständige Verlust der Grundfähigkeiten der Kategorie A wird mit jeweils 100 Punkten bewertet. Somit werden die Leistungen in voller Höhe erbracht, sobald eine der folgenden Fähigkeiten verloren gehen:
- Hörvermögen
- Orientierung
- Sehvermögen
- Sprachvermögen
Einschränkungen der Grundfähigkeiten der Kategorie B sind jeweils mit 15 bis 30 Punkten bewertet. Die Punkte der einzelnen Einschränkungen werden jeweils addiert. Ab 100 Punkten werden die Leistungen der Axa ES erbracht. Genaue Definitionen der Bedingungen, welche für die Anrechnung der Punkte erfüllt sein müssen, sind in den Versicherungsbedingungen der Axa nachzulesen.
Folgende Grundfähigkeiten der Kategorie B sind versichert:
Arme bewegen | 25 Punkte |
Auto fahren | 30 Punkte |
Beugen | 30 Punkte |
Gehen | 30 Punkte |
Handfunktionen | 25 Punkte |
Heben und Tragen | 25 Punkte |
Knien oder Bücken | 30 Punkte |
Sitzen und Erheben | 20 Punkte |
Stehen | 30 Punkte |
Treppen steigen | 15 Punkte |
Pflegebedürftigkeit
Die Leistungskomponente Pflegebedürftigkeit ist besonders transparent. Die lebenslange Existenzrente wird ab der gesetzlichen Pflegestufe 1 ausgezahlt.
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