Ist eine Dread Disease Versicherung sinnvoll?

Inhalts­ver­zeich­nis

Mit der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung gibt es bereits eine alter­na­tive Mög­lich­keit, die eigene Arbeits­kraft zu ver­si­chern und die Kran­ken­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten not­wen­di­ger Behand­lungs­kos­ten im Krank­heits­fall. Wel­chen Sinn hat es dann den­noch, eine Dread Dise­ase Ver­si­che­rung abzuschließen?

Vor­weg sei gesagt, dass eine Dread Dise­ase Ver­si­che­rung keine Kran­ken­kasse erset­zen kann, da keine Behand­lungs­kos­ten über­nom­men wer­den. Eine Dread Dise­ase Ver­si­che­rung zahlt je nach Ver­trag eine monat­li­che Rente oder eine hohe Ein­mal­zah­lung aus und ist somit für viele eine ideale Zusatz­ver­si­che­rung.

Bezüg­lich der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ver­hält es sich so, dass die tat­säch­li­che Berufs­un­fä­hig­keit ver­si­chert ist, und zwar unab­hän­gig von ihrer Ursa­che. Eine Dread Dise­ase Ver­si­che­rung hin­ge­gen ver­si­chert den Fall einer schwe­ren Krank­heit, unab­hän­gig von ihrer Aus­wir­kung auf den Beruf. Durch sie erhält man finan­zi­elle Unter­stüt­zung und hat Geld für bes­sere und teu­rere Behand­lungs­me­tho­den oder den nöti­gen Umbau von Haus bzw. Woh­nung. Eine BU stellt für sol­che Fälle keine geson­der­ten Mit­tel bereit.

Es han­delt sich bei einer Dread Dise­ase Ver­si­che­rung folg­lich um ein Pro­dukt, wel­ches die Leis­tun­gen einer BU um sinn­volle Punkte erwei­tert. Zudem ist sie eine gute Alter­na­tive zur BU für alle, die auf­grund von Vor­er­kran­kun­gen oder ande­rer Risi­ken keine oder nur eine sehr teure Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bekom­men können.

Für wen ist eine Dread Disease Versicherung sinnvoll?

Eine Dread Dise­ase Ver­si­che­rung ist für jeden sinn­voll, der sich gegen Kos­ten und Fol­ge­kos­ten schwe­rer Erkran­kun­gen absi­chern möchte. Die finan­zi­el­len Fol­gen schwe­rer Krank­hei­ten kön­nen enorm sein, man bedenke zum Bei­spiel die Pfle­ge­kos­ten von Demenz­kran­ken oder die Kos­ten, die der roll­stuhl­ge­rechte Umbau eines Eigen­heims ver­ur­sa­chen kann, sollte der Ver­si­che­rungs­neh­mer bei­spiels­weise dau­er­haft auf einen Roll­stuhl ange­wie­sen sein.

In den meis­ten Fäl­len geht auch die Arbeits­fä­hig­keit ver­lo­ren, sodass man den Arbeits­platz und somit die regel­mä­ßi­gen Gehalts­zah­lun­gen ver­liert. Mit einer Dread Dise­ase Ver­si­che­rung erhält man im Krank­heits­fall ein gro­ßes finan­zi­el­les Pols­ter, mit dem man die wirt­schaft­li­chen Ein­bu­ßen oft kom­pen­sie­ren kann.

Man kann eine Schwere Krank­hei­ten Ver­si­che­rung in man­chen Fäl­len auch als sinn­volle Alter­na­tive zu einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ver­wen­den. BU Ver­si­che­run­gen sind nicht ver­pflich­tet, jeden Antrag anzu­neh­men. Hat der Antrags­stel­ler bei­spiels­weise bestimmte Vor­er­kran­kun­gen, kann sein Antrag abge­lehnt wer­den oder er bekommt einen spe­zi­el­len Tarif, der meist ziem­lich teuer ist und einen redu­zier­ten Leis­tungs­um­fang mit sich bringt.

In einem sol­chen Fall ist eine Dread Dise­ase Ver­si­che­rung sehr sinn­voll, denn die Vor­aus­set­zun­gen für den Abschluss einer Schwere Krank­hei­ten Ver­si­che­rung sind trans­pa­ren­ter und weni­ger streng als die einer BU. So sind psy­chi­sche Krank­hei­ten oft ein Ableh­nungs­grund von BU Ver­si­che­rern, woge­gen diese bei einer Dread Dise­ase Ver­si­che­rung keine Rolle spielen.

Welche Vorteile hat eine Dread Disease Versicherung?

Der größte Vor­teil einer Dread Dise­ase Ver­si­che­rung ist sicher­lich der, dass das finan­zi­elle Pols­ter im Krank­heits­fall bereits kurz nach der Dia­gnose zur Ver­fü­gung steht und man von den Kran­ken­kas­sen unab­hän­gig ist. Oft­mals über­nimmt die Kran­ken­kasse nur die Kos­ten für bewährte Behand­lungs­me­tho­den und Standardmedikamente.

Die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen unter­lie­gen dem Wirt­schaft­lich­keits­ge­bot. Das bedeu­tet, dass sie nur Medi­ka­mente und the­ra­peu­ti­sche Maß­nah­men bezah­len dür­fen, die „als not­wen­dig, zweck­mä­ßig und wirt­schaft­lich aner­kannt sind“. Bis ein neues Ver­fah­ren in den Leis­tungs­ka­ta­log auf­ge­nom­men wird, ver­ge­hen manch­mal meh­rere Jahre. Mit den Mit­teln aus einer Dread Dise­ase Ver­si­che­rung kann der Erkrankte auch sol­che Behand­lungs­me­tho­den bezah­len, wenn die Ärzte der Mei­nung sind, dass die Hei­lungs­chan­cen dadurch erhöht werden.

Ein wei­te­rer Vor­teil ist, dass Dread Dise­ase Ver­si­che­run­gen in der Regel sehr trans­pa­rent sind und im jewei­li­gen Ver­trag klar gere­gelt ist, unter wel­chen Bedin­gun­gen die Leis­tun­gen erbracht wer­den. Es gibt keine Not­wen­dig­keits­prü­fung oder Fol­ge­kos­ten­ab­schät­zung. Wenn ein Arzt eine schwere Krank­heit dia­gnos­ti­ziert hat, wel­che mit der Ver­si­che­rungs­po­lice abge­deckt ist, über­weist die Ver­si­che­rung die ver­ein­barte Summe, selbst, wenn bei­spiels­weise abzu­se­hen ist, dass sich die schwere Krank­heit nicht nega­tiv auf die Arbeits­fä­hig­keit des Ver­si­che­rungs­neh­mers aus­wirkt (ein Schrift­stel­ler kann schließ­lich auch ohne Beine noch schreiben).

Welche Nachteile hat eine Dread Disease Versicherung?

Wie nahezu alles im Leben, hat auch eine Dread Dise­ase Ver­si­che­rung einige Nach­teile. Ein Nach­teil ist, dass die Dread Dise­ase Ver­si­che­rung zu den Risi­ko­ver­si­che­run­gen zählt. Das bedeu­tet, dass der Ver­si­che­rer nur Geld aus­zahlt, wenn wäh­rend des Ver­si­che­rungs­zeit­rau­mes ein Leis­tungs­fall, also eine der vor­her defi­nier­ten Krank­hei­ten, ein­tritt. Nach Ablauf des Ver­si­che­rungs­zeit­raums erhält der Ver­si­cherte kein Geld zurück.

Es gibt aber auch Dread Dise­ase Ver­si­che­run­gen mit Über­schuss­be­tei­li­gung. Bei die­sen Tari­fen inves­tiert die Ver­si­che­rung die Bei­träge in Fonds. Bei sol­chen fondge­bun­de­nen Ver­si­che­run­gen wird mit den Bei­trä­gen des Ver­si­cher­ten zum Zwe­cke der Kapi­tal­bil­dung in ver­schie­dene Fonds inves­tiert. Hat man mit sei­ner Ver­si­che­rung eine Über­schuss­be­tei­li­gung ver­ein­bart, erhält der Ver­si­che­rungs­neh­mer nach Ablauf des Ver­si­che­rungs­zeit­raums einen Teil der erwirt­schaf­te­ten Gewinne ausgezahlt.

Im Falle einer vor­zei­ti­gen Kün­di­gung hat der Ver­si­che­rungs­neh­mer Anspruch auf Rück­erstat­tung sei­ner Bei­träge. Aller­dings erhält er nur den soge­nann­ten Rück­kauf­wert sei­ner Dread Dise­ase Ver­si­che­rung aus­ge­zahlt, wel­cher deut­lich gerin­ger ist, als die Summe der bis dahin gezahl­ten Bei­träge. Der Rück­kauf­wert setzt sich aus den Bei­trä­gen abzüg­lich Abschluss- und Ver­triebs­kos­ten zusammen.

Diese Kos­ten wer­den in der Regel am Anfang des Ver­si­che­rungs­zeit­rau­mes ange­rech­net, sodass der Rück­kauf­wert in den ers­ten Jah­ren extrem nied­rig ist, dafür aber im Laufe der Zeit ste­tig ansteigt. Eine voll­stän­dige Erstat­tung der ins­ge­samt ein­ge­zahl­ten Summe gibt es bei kei­ner Dread Dise­ase Ver­si­che­rung, eine vor­zei­tige Kün­di­gung bedeu­tet somit immer einen gewis­sen finan­zi­el­len Verlust.

Die gebo­tene Trans­pa­renz kann man auch als Nach­teil aus­le­gen, denn es ist nicht mög­lich, Leis­tun­gen ein­zu­for­dern, wenn die ver­trag­lich fest­ge­leg­ten Bedin­gun­gen nicht ein­deu­tig gege­ben sind. Im Klar­text bedeu­tet das, dass man keine Leis­tun­gen erhält, wenn man nicht exakt mit der ver­si­cher­ten schwe­ren Krank­heit dia­gnos­ti­ziert wor­den ist.

Erlei­det man bei­spiels­weise einen Herz­an­fall, muss dies genau so in der Ver­si­che­rungs­po­lice ste­hen und nicht nur der sehr ähn­li­che Herz­in­farkt (jeder Herz­in­farkt ist auch ein Herz­an­fall, aber nicht jeder Herz­an­fall wird auto­ma­tisch auch zu einem Herz­in­farkt), um Zah­lungs­leis­tun­gen bean­spru­chen zu kön­nen. Eben­falls fest defi­niert ist der not­wen­dige Krankheitsgrad.

So ist es mög­lich, dass eine Dread Dise­ase Ver­si­che­rung bei einer ver­meint­lich ver­si­cher­ten Krank­heit nicht zahlt, wenn sie sich noch in einem sehr frü­hen Sta­dium befin­det und keine schlim­men Fol­gen nach sich zieht. Ein Bei­spiel ist der Fall der an einer harm­lo­sen Art von Brust­krebs erkrank­ten Isa­bella Kliebenstein.

Isa­bella Klie­ben­stein hatte eine Dread Dise­ase Ver­si­che­rung abge­schlos­sen, wel­che auch Krebs­er­kran­kun­gen mit ein­schloss. Als bei ihr „Car­ci­noma in Situ“ dia­gnos­ti­ziert wurde, ver­wei­gerte die Ver­si­che­rung die Aus­zah­lung der Ver­si­che­rungs­summe in Höhe von 19.800 Euro, woge­gen die Erkrankte Klage ein­reichte. Das Land­ge­richt Olden­burg gab der Ver­si­che­rung Recht. Die Begründung:

Bei Car­ci­noma in Situ han­delt es sich um einen Krebs im Früh­sta­dium ohne inva­si­ves Wachs­tum, in die­sem Fall auch ohne Ten­denz zur Meta­sta­sen­bil­dung. Diese harm­lose Form von Krebs wurde in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen aus­ge­schlos­sen. Das Gericht betonte in dem Urteil, dass die Ver­si­che­rungs- und Leis­tungs­be­din­gun­gen der Dread Dise­ase Ver­si­che­rung sehr ein­deu­tig waren. Das Urteil ist mit Begrün­dung online nach­zu­le­sen (OLG Olden­burg Az. 5 U 87/09).

Stim­men Sie sich bei Inter­esse am Bes­ten mit einem qua­li­fi­zier­ten Ver­si­che­rungs­mak­ler ab, der noch bes­ser abschät­zen kann, ob in der aktu­el­len Lebens­si­tua­tion eine Dread Dise­ase Ver­si­che­rung sinn­voll für Sie ist oder wel­che alter­na­ti­ven Pro­dukte sich für eine Risi­ko­mi­ni­mie­rung eignen.

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